
Qualifizierungsgeld nach §§ 82a–82c SGB III
Neue Kompetenzen aufbauen und Beschäftigung im Betrieb sichern: Qualifizierungsgeld ersetzt während einer strukturwandelbedingten Weiterbildung 60 % oder 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Arbeitgeber beantragen die Leistung für ihre Beschäftigten und finanzieren die Weiterbildung selbst oder mit zulässiger Unterstützung Dritter. ZuschussWerk hilft, die Voraussetzungen einzuordnen und Antrag, Nachweise sowie die Abstimmung mit der Lohnabrechnung vorzubereiten.
Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →Die Eckdaten auf einen Blick.
Was könnte der Entgeltersatz in einem Monat ausmachen?
Rechnen Sie mit einer angenommenen pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Das ist nicht Ihr Nettogehalt und keine Berechnung aus der Kursrechnung.
Aktueller Hinweis
Fortlaufender Förderweg nach aktueller Rechtslage. Antrag möglichst spätestens drei Monate vor Beginn; keine Zahlung für Zeiten vor Antragstellung. Die Ausnahme für die erste Fortbildungsstufe gilt nur bei Beginn vor dem 01.04.2028.
Beispiel: 1.005 € Entgeltersatz in einem Monat
Ein Betrieb qualifiziert eine beschäftigte Person für veränderte Tätigkeiten. Für einen vollen Anspruchsmonat nehmen wir eine von der Lohnabrechnung ermittelte pauschalierte Nettoentgeltdifferenz von 1.500 € und den erhöhten Leistungssatz an.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
- Komponente 1Mögliches Qualifizierungsgeld1.005 €
Qualifizierungsgeld im Beispielmonat
Rechenweg: 1.500 € ÷ 30 = 50 € tägliche Nettoentgeltdifferenz; 50 € × 67 % = 33,50 € täglich; × 30 Tage = 1.005 €
Mögliche Förderung auf einen Blick
- Pauschalierte Nettoentgeltdifferenz
- 1.500 €
- Mögliches Qualifizierungsgeld
- 1.005 €
- Nicht ersetzte Nettoentgeltdifferenz
- 495 €
- Leistungssatz im Beispiel
- 67 %
Beispielrechnung, keine Förderzusage. Der Betrag ist ein Beispiel, kein allgemeiner Euro-Höchstbetrag. 495 € sind der nicht ersetzte Teil der angenommenen Nettoentgeltdifferenz, kein Eigenanteil an einem Kurs. Beim allgemeinen Leistungssatz von 60 % ergäben sich unter denselben Annahmen 900 €. Tatsächliche Pauschalierung, Anrechnung, Tage und Bewilligung müssen gesondert geprüft werden. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation, den förderfähigen Kosten und der Entscheidung der zuständigen Förderstelle ab.
Förderung erhalten oder eine Leistung anbieten.
Wer Förderung erhalten kann
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte; Antrag, Berechnung und Auszahlung übernimmt ausschließlich der Arbeitgeber. Erforderlich sind unter anderem strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe, eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im Betrieb, eine passende betriebliche Regelung, mehr als 120 Stunden und ein zugelassener Bildungsträger. Die Beschäftigten dürfen nicht an den Weiterbildungskosten beteiligt werden.
Meine Voraussetzungen prüfen →Voraussetzungen für Anbieter
Bildungsanbieter benötigen eine gültige AZAV-Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle. Eine eigene Maßnahmezulassung ist für Qualifizierungsgeld nicht erforderlich. Das Angebot muss dennoch die gesetzlichen Inhalts- und Daueranforderungen erfüllen und zum dokumentierten Bedarf des Kundenbetriebs passen. Keine BA-Listung und kein eigener Förderantrag des Bildungsanbieters: Den Leistungsantrag stellt der Arbeitgeber.
Anbieter-Voraussetzungen ansehen →Als Bildungsträger zugelassen sein – ohne zusätzliche Maßnahmezulassung
Bildungsanbieter benötigen eine gültige AZAV-Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle. Eine eigene Maßnahmezulassung ist für Qualifizierungsgeld nicht erforderlich. Das Angebot muss dennoch die gesetzlichen Inhalts- und Daueranforderungen erfüllen und zum dokumentierten Bedarf des Kundenbetriebs passen. Keine BA-Listung und kein eigener Förderantrag des Bildungsanbieters: Den Leistungsantrag stellt der Arbeitgeber.
Das müssen Sie nachweisen
- Trägerzulassung für berufliche Weiterbildung
- Gültiges AZAV-Trägerzertifikat der fachkundigen Stelle, passender Fachbereich und Standorte
- Inhalt und Dauer des Angebots
- Berufsbezogenes Konzept über kurzfristige, betriebsspezifische Einweisungen hinaus
- Mehr als 120 anrechenbare Stunden und passende Gesamtdauer
- Abgrenzung von Pflichtweiterbildungen und AFBG; befristete Berufsspezialisten-Ausnahme gegebenenfalls belegen
- Unterlagen für den Arbeitgeber
- Trägerzertifikat, Kursangebot, Lernziele, Beginn, Ende, Stundenplan und Kosten
- Nachvollziehbarer Bezug zum dokumentierten Strukturwandelbedarf im Betrieb
So geht es als Anbieter weiter
Zulassung prüfen
AZAV-Trägerzertifikat auf passenden Fachbereich und Geltungszeitraum prüfen. Fehlt es, kostenpflichtiges Zulassungsverfahren bei einer fachkundigen Stelle vorbereiten.
Offizielle Information öffnenAngebot und Förderweg abgrenzen
Für Qualifizierungsgeld ist keine Maßnahmezulassung erforderlich. Kunden, die stattdessen Lehrgangskosten nach § 82 finanzieren wollen, benötigen einen anderen Förderweg mit Maßnahmezulassung.
Offizielle Information öffnenKurs- und Nachweispaket bereitstellen
Stellen Sie Zertifikat, Lernziele, Stundenplan, Beginn, Ende und Kosten bereit. Der Arbeitgeber dokumentiert den Bedarf und beantragt Qualifizierungsgeld.
Offizielle Information öffnen
Was gefördert wird – und was nicht.
Förderfähig
Pauschalierter weiterbildungsbedingter Nettoentgeltausfall für anspruchsberechtigte Tage
Behinderungsbedingte notwendige Mehraufwendungen – separat nachzuweisen, nicht im Rechner enthalten
In der Regel nicht gefördert
Lehrgangskosten und sonstige Weiterbildungskosten als Zuschuss an den Arbeitgeber
Kostenbeteiligung der Beschäftigten an der Weiterbildung
Entgeltausfälle aus anderen Gründen als der Weiterbildung
Zeiten mit Urlaubsentgelt oder sonstigem gesetzlichen Leistungsausschluss
So läuft der Förderweg.
Diese Schritte zeigen Ihnen den Ablauf. Verbindlich sind die Vorgaben der Förderstelle für Ihren Fall.
Vom Fördercheck bis zum nächsten Schritt
Selbstauskunft und Förderweg klären
Das ZuschussWerk-Ergebnis ist die Vorbereitung, keine Bewilligung. Offene Punkte vorab klären. Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 und ein vorrangiger Berufsabschluss nach § 81 Absatz 2 sind getrennte Alternativen.
Betrieblichen Bedarf und Regelung belegen
Betriebsvereinbarung oder betriebsbezogenen Tarifvertrag mit Bedarf, Beschäftigungsperspektive und QG-Nutzung vorbereiten. Unter zehn Beschäftigten reicht eine entsprechende Erklärung. Betroffenheit und gegebenenfalls Dreijahresnachweis/Verbleibbericht dokumentieren.
Kurs und Finanzierung festlegen
AZAV-Trägerzertifikat, Lernziele, anrechenbare Stunden, Beginn, Ende und Kostenplan zusammentragen. Arbeitgeber oder zulässige Dritte tragen die Weiterbildungskosten; Beschäftigte nicht beteiligen.
Beschäftigte beteiligen und Abrechnung vorbereiten
Zustimmung pro Person unterschreiben lassen. Lohnabrechnung erstellt Referenzmonat, Soll-/Ist-Entgelt, Steuerklasse, Leistungssatz, Anspruchstage und Anrechnung. Keine Entgelt- oder Versicherungsnummern im offenen Vorcheck erfassen.
4 weitere Schritte anzeigen
Amtliche Formulare vollständig zusammenstellen
Antrag A: Betrieb und betriebliche Regelung; B: Träger, Kurs und Finanzierung; C: monatliche Summe und Gesamtbetrag; D/E: Erklärungen und Unterschrift; F: Anlagen. In Teilnehmer- und Abrechnungsliste dieselben laufenden Nummern verwenden. Feld 33 zur Maßnahmezulassung ist keine Pflicht zur Zertifizierung der einzelnen Maßnahme. Zulässige Drittfinanzierung bei Feld 32 erläutern.
Rechtzeitig Antrag einreichen
Möglichst drei Monate vor Beginn Antrag und Anlagen über das BA-Konto übermitteln, Eingangsbeleg sichern. Kürzerer Vorlauf ist kein eigener Ausschluss, aber es gibt keine Zahlung für Zeiten vor Antragstellung. Für identischen Träger, Inhalt und Zeitraum können mehrere Beschäftigte in einem Antrag erfasst werden.
Entscheidung und Auszahlung abstimmen
Bescheid und Berechnung prüfen. Arbeitgeber zahlt kostenlos an Beschäftigte aus und führt Belege. Die BA zahlt monatlich nachträglich; Finanzierung und Zwischenzeit deshalb vorab planen.
Änderungen melden und Nachweise aufbewahren
Anrechnung von Nebeneinkommen und Aufstockung sowie Urlaub, Krankheit, Kündigung, Abbruch und Änderungen am Leistungssatz unverzüglich bearbeiten. Nicht mehr förderfähige Tage herausnehmen. Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten aus Bescheid und BA-Hinweisen einhalten; bei Folgeanträgen Abschlüsse und Weiterbeschäftigung berichten.
Vom Anbietercheck bis zum nächsten Schritt
Trägerzulassung vorbereiten oder nachweisen
Gültiges AZAV-Zertifikat im passenden Fachbereich prüfen; fehlt es, Unterlagen für die fachkundige Stelle zusammenstellen. ZuschussWerk kann dabei organisatorisch unterstützen, aber keine Zulassung erteilen.
Angebot und Unterlagen abstimmen
Keine eigene Maßnahmezulassung nötig. Inhalt, Mindestumfang, Gesamtdauer, Förderausschlüsse und Kursdaten gleichwohl prüfen. Den Zusammenhang zum Bedarf des Kundenbetriebs nachvollziehbar machen.
Arbeitgeberkunden zum Antrag führen
Trägerzertifikat, Angebot und Stunden-/Zeitplan übergeben. Arbeitgeber stellt mit Beschäftigten und Lohnabrechnung den Antrag. Anbieter dürfen Qualifizierungsgeld nicht als Rabatt auf die Kursrechnung oder als bewilligten Zuschuss bewerben.
Offizielle Informationen und Fristen.
Bundesagentur für Arbeit · §§ 82a–82c SGB III
Zur offiziellen Programmseite- Fachlich geprüft
- 14.09.2026
Häufige Fragen
Wer stellt den Antrag?
Nur der Arbeitgeber. Beschäftigte sind anspruchsberechtigt und müssen zustimmen. Ein externer Bildungsanbieter stellt keinen eigenen Leistungsantrag.
Wer zahlt die Weiterbildung?
Der Arbeitgeber oder zulässige Dritte; die Beschäftigten dürfen daran nicht beteiligt werden. Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls und übernimmt nicht die Kursrechnung.
Ist Qualifizierungsgeld mit § 82 kombinierbar?
Nicht für dieselbe Person und denselben Förderfall. Für unterschiedliche Beschäftigte kann ein Betrieb unterschiedliche Förderwege nutzen. Ein Anspruch zum Berufsabschluss nach § 81 Absatz 2 ist vorrangig zu prüfen.
Braucht jeder Kurs eine AZAV-Maßnahmezulassung?
Nein. Für Qualifizierungsgeld ist die passende Trägerzulassung erforderlich; eine zusätzliche Maßnahmezulassung nicht. Die gesetzlichen Anforderungen an das konkrete Angebot gelten trotzdem.
Was bedeutet 67 % in Euro?
Bei angenommenen 1.500 € pauschalierter Nettoentgeltdifferenz, 30 Anspruchstagen und ohne Anrechnung sind es im Beispiel 1.005 €. Das ist kein allgemeiner Höchstbetrag. 60 % ergäben unter denselben Annahmen 900 €. Maßgeblich ist die gesetzliche Pauschalierung, nicht Ihr übliches Nettogehalt.
Ist ein Antrag mit weniger als drei Monaten Vorlauf ausgeschlossen?
Nein. Drei Monate sind der empfohlene Vorlauf für die Bearbeitung. Der Antrag sollte dennoch frühzeitig eingehen; es gibt kein Qualifizierungsgeld für Zeiten vor Antragstellung.
Wie hilft ZuschussWerk beim Antrag?
Mit Selbstauskunft, Strukturierung der Nachweise, Formularhinweisen und optionaler persönlicher Unterstützung bei der Vorbereitung. Beschäftigungsprognose und Bewilligung beurteilt die Agentur; die gesetzliche Entgeltberechnung und Auszahlung verantwortet der Arbeitgeber mit seiner Lohnabrechnung.
Müssen alle Beschäftigten persönlich von der BA beraten werden?
Nein. Eine Beratung jeder betroffenen Person ist keine Fördervoraussetzung für Qualifizierungsgeld. Das kostenlose Beratungsangebot kann und sollte bei offenen Fragen genutzt werden.
Gibt es eine pauschale Höchstdauer von 24 Monaten?
Nein. Das Gesetz verweist auf die Dauer einer Vollzeitmaßnahme nach § 180 Absatz 4. Welche Dauer und gegebenenfalls Ausnahme passt, hängt insbesondere vom Abschlussziel und der konkreten Maßnahme ab.
Was gilt bei Nebeneinkommen und Arbeitgeberaufstockung?
Neue Nebentätigkeiten können nach gesetzlichen Abzügen und Freibetrag angerechnet werden. Schon im Referenzzeitraum ausgeübte Erwerbstätigkeiten sind davon ausgenommen. Aufstockung, Entgeltgrenzen und Änderungen muss die Lohnabrechnung prüfen. Der Rechner erwartet den bereits ermittelten Anrechnungsbetrag.
So geht es für Sie weiter.
Was müssen Sie erledigen? Wo hilft ZuschussWerk? Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.
Ich möchte Förderung erhalten
Den Antrag mit Arbeitgeber und Lohnabrechnung vorbereiten
Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls. Den Antrag stellt der Arbeitgeber – Beschäftigte können ihn nicht selbst einreichen.
- Ihr Aufwand
- Individueller betrieblicher Antrag mit EntgeltabrechnungStrukturwandelbedarf begründen, Beschäftigte und Weiterbildung zuordnen sowie Entgeltausfall berechnen. Betriebliche Vereinbarung und laufende Abrechnung gehen über das Ausfüllen der vier Formulare hinaus.
- Wer stellt den Antrag?
- Ausschließlich Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag und berechnet und zahlt das Qualifizierungsgeld aus.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung
Das übernehmen Sie
- Als beschäftigte Person zuerst den Arbeitgeber ansprechen; als Arbeitgeber frühzeitig den Arbeitgeber-Service einbeziehen.
- Strukturwandelbedarf, betriebliche Grundlage und Weiterbildungsplan nachweisen.
- Teilnehmer- und Abrechnungsliste sowie Einverständnisse mit der Personal- oder Lohnabrechnung vorbereiten.
Das übernimmt ZuschussWerk
Wir strukturieren Anforderungen, Unterlagen und Zuständigkeiten. Eine weitergehende Begleitung vereinbaren wir anhand Ihres Betriebs und der Fallzahl; die Entgeltabrechnung erfolgt mit Ihrer zuständigen Fachstelle.
Das bleibt bei der zuständigen Stelle
Die Agentur für Arbeit entscheidet. Lohnabrechnung und betriebliche Vereinbarungen erfordern passende Fachkompetenz; ein Beispielrechner ist keine abrechnungsfähige Berechnung.
Qualifizierungsgeld · Arbeitgeber-Leitfaden
Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter. Diesen Leitfaden können Sie nicht direkt kaufen. Nutzen Sie die kostenlosen offiziellen Hinweise oder fragen Sie uns nach passender Hilfe.
Was Ihnen dabei hilft
- Klare Aufgaben für Ihr Förderprogramm
- Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
- Fortschritt speichern und später fortsetzen
Qualifizierungsgeld: Antragsbegleitung anfragen
Wir besprechen Betrieb, Qualifizierungsvorhaben und vorhandene Unterlagen. Erst danach vereinbaren wir Leistungsumfang und Preis für die passende Unterstützung.
Was Ihnen dabei hilft
- Betrieblichen Antragsweg strukturieren
- Dokumente und Beteiligte koordinieren
- Umfang und Preis vor Beauftragung vereinbaren
Leistung und Preis vereinbaren wir mit Ihnen, bevor Sie buchen.
Persönliche Hilfe anfragenWas ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
- Das geht automatisch
- Der Check ordnet Voraussetzungen ein. Der Rechner zeigt einen angenommenen Entgeltersatz, keine fertige Lohnabrechnung.
- Dabei helfen wir Ihnen
- Mit Arbeitgeber und Lohnabrechnung werden Nachweise und Formulare vorbereitet, geprüft und durch berechtigte Personen eingereicht.
- Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
- Datenübernahmen und wiederkehrende Dokumentvorbereitung sind Gegenstand einer individuellen Machbarkeitsprüfung. Vollautomatische Entgeltabrechnung oder Einreichung bieten wir hier nicht als Standardleistung an.
ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.
Weitere Möglichkeiten besprechen →Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.
Ich biete eine Leistung an
Ihre Trägerzulassung nutzen und Arbeitgebern Kursnachweise liefern
Es gibt keine zusätzliche Qualifizierungsgeld-Anbieterlistung. Eine passende AZAV-Trägerzulassung ist erforderlich; eine gesonderte AZAV-Maßnahmezulassung ist für dieses Programm nicht vorgeschrieben.
- Ihr Aufwand
- Mit Trägerzulassung überwiegend KursdokumentationVorhandene Trägerzulassung und Kursdaten zusammenstellen. Ohne passende Trägerzulassung kommt ein separates Zertifizierungsprojekt hinzu.
- Wer stellt den Antrag?
- Der Arbeitgeber Ihrer Teilnehmenden beantragt Qualifizierungsgeld. Sie stellen Kurs- und Trägernachweise bereit.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung
Das übernehmen Sie
- Passende AZAV-Trägerzulassung prüfen oder mit einer fachkundigen Stelle vorbereiten.
- Inhalte, Umfang, Termine, Kosten und Teilnahme des konkreten Kurses dokumentieren.
- Nachweise dem Arbeitgeber für dessen Antrag bereitstellen.
Das übernimmt ZuschussWerk
Wir helfen, den Zulassungsstand und benötigte Kursunterlagen einzuordnen. Mit einem Kundencheck und abgestimmten Übergaben können Arbeitgeberanfragen strukturiert vorbereitet werden.
Das bleibt bei der zuständigen Stelle
Die fachkundige Stelle erteilt die Trägerzulassung; der Arbeitgeber stellt den Förderantrag. ZuschussWerk erteilt weder AZAV-Zertifikate noch Förderbewilligungen.
Qualifizierungsgeld · Bildungsanbieter-Zulassung
Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter. Diesen Leitfaden können Sie nicht direkt kaufen. Nutzen Sie die kostenlosen offiziellen Hinweise oder fragen Sie uns nach passender Hilfe.
Was Ihnen dabei hilft
- Schritt für Schritt durch die Anbieter-Anforderungen
- Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
- Fortschritt speichern und später fortsetzen
Anbieter-Nachweise und Arbeitgeberprozess abstimmen
Wir klären zunächst, ob Zulassungsvorbereitung oder die Unterstützung konkreter Arbeitgeberfälle benötigt wird. Die Leistungen werden getrennt und individuell vereinbart.
Was Ihnen dabei hilft
- Zulassungs- und Kursnachweise einordnen
- Arbeitgeber-Anfragen strukturiert vorbereiten
- Individuellen Prozess und Umfang abstimmen
Leistung und Preis vereinbaren wir mit Ihnen, bevor Sie buchen.
Persönliche Hilfe anfragenWas ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
- Das geht automatisch
- Anbieter- und Kundencheck ordnen Angaben automatisch ein. Eine Kundenberechnung ersetzt keine Entgeltabrechnung des Arbeitgebers.
- Dabei helfen wir Ihnen
- Ein konfigurierter Website-Check und das Dashboard unterstützen die Übersicht Ihrer Arbeitgeberanfragen und deren nächsten Schritt.
- Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
- Kursdatenübergaben und Dokumentvorbereitung prüfen wir gemeinsam mit Ihren Systemen und den Arbeitgeberprozessen. Eine vollautomatische Behördeneinreichung ist nicht verfügbar.
ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.
Weitere Möglichkeiten besprechen →Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.
