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Bund · Berufliche Weiterbildung · EntgeltersatzleistungFörderstelle: Bundesagentur für Arbeit

Qualifizierungsgeld nach §§ 82a–82c SGB III

Neue Kompetenzen aufbauen und Beschäftigung im Betrieb sichern: Qualifizierungsgeld ersetzt während einer strukturwandelbedingten Weiterbildung 60 % oder 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Arbeitgeber beantragen die Leistung für ihre Beschäftigten und finanzieren die Weiterbildung selbst oder mit zulässiger Unterstützung Dritter. ZuschussWerk hilft, die Voraussetzungen einzuordnen und Antrag, Nachweise sowie die Abstimmung mit der Lohnabrechnung vorzubereiten.

Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →
Das Wichtigste zuerst

Die Eckdaten auf einen Blick.

Für wen?ArbeitgeberBeschäftigte · Unternehmen aller Größen
Wo?Bundesweit
ProgrammstatusNach aktuellem Datenstand verfügbarDatenstand: 14.09.2026
Qualifizierungsgeld-Rechner · Beispiel

Was könnte der Entgeltersatz in einem Monat ausmachen?

Rechnen Sie mit einer angenommenen pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Das ist nicht Ihr Nettogehalt und keine Berechnung aus der Kursrechnung.

Was liegt der Berechnung zugrunde?
  • Eine Person und ein Abrechnungsmonat. Bei vollem Anspruch wird der Monat mit 30 Tagen angesetzt.
  • Der angenommene Nettoentgeltunterschied ist bereits nach §§ 82b, 153 ermittelt. Tatsächliches Nettogehalt ist kein Ersatz dafür.
  • 67 % setzen den erhöhten Leistungssatz voraus. Kurskosten, Arbeitgeberbeiträge und behinderungsbedingte Mehrkosten sind nicht enthalten.
  • Anrechnungsbetrag und Anspruchstage müssen insbesondere bei Nebeneinkommen, Aufstockung, Urlaub oder Krankheit von der Lohnabrechnung bestimmt werden.
Aktueller Hinweis

Fortlaufender Förderweg nach aktueller Rechtslage. Antrag möglichst spätestens drei Monate vor Beginn; keine Zahlung für Zeiten vor Antragstellung. Die Ausnahme für die erste Fortbildungsstufe gilt nur bei Beginn vor dem 01.04.2028.

Praxisbeispiel · mit angenommenen Werten

Beispiel: 1.005 € Entgeltersatz in einem Monat

Ein Betrieb qualifiziert eine beschäftigte Person für veränderte Tätigkeiten. Für einen vollen Anspruchsmonat nehmen wir eine von der Lohnabrechnung ermittelte pauschalierte Nettoentgeltdifferenz von 1.500 € und den erhöhten Leistungssatz an.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

  1. Komponente 1

    Qualifizierungsgeld im Beispielmonat

    Rechenweg: 1.500 € ÷ 30 = 50 € tägliche Nettoentgeltdifferenz; 50 € × 67 % = 33,50 € täglich; × 30 Tage = 1.005 €

    Mögliches Qualifizierungsgeld1.005 €
Ergebnis des Beispiels

Mögliche Förderung auf einen Blick

Pauschalierte Nettoentgeltdifferenz
1.500 €
Mögliches Qualifizierungsgeld
1.005 €
Nicht ersetzte Nettoentgeltdifferenz
495 €
Leistungssatz im Beispiel
67 %

Beispielrechnung, keine Förderzusage. Der Betrag ist ein Beispiel, kein allgemeiner Euro-Höchstbetrag. 495 € sind der nicht ersetzte Teil der angenommenen Nettoentgeltdifferenz, kein Eigenanteil an einem Kurs. Beim allgemeinen Leistungssatz von 60 % ergäben sich unter denselben Annahmen 900 €. Tatsächliche Pauschalierung, Anrechnung, Tage und Bewilligung müssen gesondert geprüft werden. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation, den förderfähigen Kosten und der Entscheidung der zuständigen Förderstelle ab.

Für wen ist die Förderung?

Förderung erhalten oder eine Leistung anbieten.

Förderempfänger

Wer Förderung erhalten kann

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte; Antrag, Berechnung und Auszahlung übernimmt ausschließlich der Arbeitgeber. Erforderlich sind unter anderem strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe, eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im Betrieb, eine passende betriebliche Regelung, mehr als 120 Stunden und ein zugelassener Bildungsträger. Die Beschäftigten dürfen nicht an den Weiterbildungskosten beteiligt werden.

Meine Voraussetzungen prüfen →
Anbieter

Voraussetzungen für Anbieter

Bildungsanbieter benötigen eine gültige AZAV-Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle. Eine eigene Maßnahmezulassung ist für Qualifizierungsgeld nicht erforderlich. Das Angebot muss dennoch die gesetzlichen Inhalts- und Daueranforderungen erfüllen und zum dokumentierten Bedarf des Kundenbetriebs passen. Keine BA-Listung und kein eigener Förderantrag des Bildungsanbieters: Den Leistungsantrag stellt der Arbeitgeber.

Anbieter-Voraussetzungen ansehen →
Als Anbieter teilnehmen

Als Bildungsträger zugelassen sein – ohne zusätzliche Maßnahmezulassung

Bildungsanbieter benötigen eine gültige AZAV-Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle. Eine eigene Maßnahmezulassung ist für Qualifizierungsgeld nicht erforderlich. Das Angebot muss dennoch die gesetzlichen Inhalts- und Daueranforderungen erfüllen und zum dokumentierten Bedarf des Kundenbetriebs passen. Keine BA-Listung und kein eigener Förderantrag des Bildungsanbieters: Den Leistungsantrag stellt der Arbeitgeber.

AZAV-Trägerzulassung über fachkundige Stelle

Das müssen Sie nachweisen

  • Trägerzulassung für berufliche Weiterbildung
    • Gültiges AZAV-Trägerzertifikat der fachkundigen Stelle, passender Fachbereich und Standorte
  • Inhalt und Dauer des Angebots
    • Berufsbezogenes Konzept über kurzfristige, betriebsspezifische Einweisungen hinaus
    • Mehr als 120 anrechenbare Stunden und passende Gesamtdauer
    • Abgrenzung von Pflichtweiterbildungen und AFBG; befristete Berufsspezialisten-Ausnahme gegebenenfalls belegen
  • Unterlagen für den Arbeitgeber
    • Trägerzertifikat, Kursangebot, Lernziele, Beginn, Ende, Stundenplan und Kosten
    • Nachvollziehbarer Bezug zum dokumentierten Strukturwandelbedarf im Betrieb

So geht es als Anbieter weiter

  1. Zulassung prüfen

    AZAV-Trägerzertifikat auf passenden Fachbereich und Geltungszeitraum prüfen. Fehlt es, kostenpflichtiges Zulassungsverfahren bei einer fachkundigen Stelle vorbereiten.

    Offizielle Information öffnen
  2. Angebot und Förderweg abgrenzen

    Für Qualifizierungsgeld ist keine Maßnahmezulassung erforderlich. Kunden, die stattdessen Lehrgangskosten nach § 82 finanzieren wollen, benötigen einen anderen Förderweg mit Maßnahmezulassung.

    Offizielle Information öffnen
  3. Kurs- und Nachweispaket bereitstellen

    Stellen Sie Zertifikat, Lernziele, Stundenplan, Beginn, Ende und Kosten bereit. Der Arbeitgeber dokumentiert den Bedarf und beantragt Qualifizierungsgeld.

    Offizielle Information öffnen
Förderinhalt

Was gefördert wird – und was nicht.

Förderfähig

Pauschalierter weiterbildungsbedingter Nettoentgeltausfall für anspruchsberechtigte Tage
Behinderungsbedingte notwendige Mehraufwendungen – separat nachzuweisen, nicht im Rechner enthalten

In der Regel nicht gefördert

Lehrgangskosten und sonstige Weiterbildungskosten als Zuschuss an den Arbeitgeber
Kostenbeteiligung der Beschäftigten an der Weiterbildung
Entgeltausfälle aus anderen Gründen als der Weiterbildung
Zeiten mit Urlaubsentgelt oder sonstigem gesetzlichen Leistungsausschluss

Vom Interesse zur Entscheidung

So läuft der Förderweg.

Diese Schritte zeigen Ihnen den Ablauf. Verbindlich sind die Vorgaben der Förderstelle für Ihren Fall.

Für Förderempfänger

Vom Fördercheck bis zum nächsten Schritt

  1. Selbstauskunft und Förderweg klären

    Das ZuschussWerk-Ergebnis ist die Vorbereitung, keine Bewilligung. Offene Punkte vorab klären. Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 und ein vorrangiger Berufsabschluss nach § 81 Absatz 2 sind getrennte Alternativen.

  2. Betrieblichen Bedarf und Regelung belegen

    Betriebsvereinbarung oder betriebsbezogenen Tarifvertrag mit Bedarf, Beschäftigungsperspektive und QG-Nutzung vorbereiten. Unter zehn Beschäftigten reicht eine entsprechende Erklärung. Betroffenheit und gegebenenfalls Dreijahresnachweis/Verbleibbericht dokumentieren.

  3. Kurs und Finanzierung festlegen

    AZAV-Trägerzertifikat, Lernziele, anrechenbare Stunden, Beginn, Ende und Kostenplan zusammentragen. Arbeitgeber oder zulässige Dritte tragen die Weiterbildungskosten; Beschäftigte nicht beteiligen.

  4. Beschäftigte beteiligen und Abrechnung vorbereiten

    Zustimmung pro Person unterschreiben lassen. Lohnabrechnung erstellt Referenzmonat, Soll-/Ist-Entgelt, Steuerklasse, Leistungssatz, Anspruchstage und Anrechnung. Keine Entgelt- oder Versicherungsnummern im offenen Vorcheck erfassen.

4 weitere Schritte anzeigen
  1. Amtliche Formulare vollständig zusammenstellen

    Antrag A: Betrieb und betriebliche Regelung; B: Träger, Kurs und Finanzierung; C: monatliche Summe und Gesamtbetrag; D/E: Erklärungen und Unterschrift; F: Anlagen. In Teilnehmer- und Abrechnungsliste dieselben laufenden Nummern verwenden. Feld 33 zur Maßnahmezulassung ist keine Pflicht zur Zertifizierung der einzelnen Maßnahme. Zulässige Drittfinanzierung bei Feld 32 erläutern.

  2. Rechtzeitig Antrag einreichen

    Möglichst drei Monate vor Beginn Antrag und Anlagen über das BA-Konto übermitteln, Eingangsbeleg sichern. Kürzerer Vorlauf ist kein eigener Ausschluss, aber es gibt keine Zahlung für Zeiten vor Antragstellung. Für identischen Träger, Inhalt und Zeitraum können mehrere Beschäftigte in einem Antrag erfasst werden.

  3. Entscheidung und Auszahlung abstimmen

    Bescheid und Berechnung prüfen. Arbeitgeber zahlt kostenlos an Beschäftigte aus und führt Belege. Die BA zahlt monatlich nachträglich; Finanzierung und Zwischenzeit deshalb vorab planen.

  4. Änderungen melden und Nachweise aufbewahren

    Anrechnung von Nebeneinkommen und Aufstockung sowie Urlaub, Krankheit, Kündigung, Abbruch und Änderungen am Leistungssatz unverzüglich bearbeiten. Nicht mehr förderfähige Tage herausnehmen. Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten aus Bescheid und BA-Hinweisen einhalten; bei Folgeanträgen Abschlüsse und Weiterbeschäftigung berichten.

Für Anbieter

Vom Anbietercheck bis zum nächsten Schritt

  1. Trägerzulassung vorbereiten oder nachweisen

    Gültiges AZAV-Zertifikat im passenden Fachbereich prüfen; fehlt es, Unterlagen für die fachkundige Stelle zusammenstellen. ZuschussWerk kann dabei organisatorisch unterstützen, aber keine Zulassung erteilen.

  2. Angebot und Unterlagen abstimmen

    Keine eigene Maßnahmezulassung nötig. Inhalt, Mindestumfang, Gesamtdauer, Förderausschlüsse und Kursdaten gleichwohl prüfen. Den Zusammenhang zum Bedarf des Kundenbetriebs nachvollziehbar machen.

  3. Arbeitgeberkunden zum Antrag führen

    Trägerzertifikat, Angebot und Stunden-/Zeitplan übergeben. Arbeitgeber stellt mit Beschäftigten und Lohnabrechnung den Antrag. Anbieter dürfen Qualifizierungsgeld nicht als Rabatt auf die Kursrechnung oder als bewilligten Zuschuss bewerben.

Quelle und Datenstand

Offizielle Informationen und Fristen.

Bundesagentur für Arbeit · §§ 82a–82c SGB III

Zur offiziellen Programmseite
Fachlich geprüft
14.09.2026

Häufige Fragen

Wer stellt den Antrag?

Nur der Arbeitgeber. Beschäftigte sind anspruchsberechtigt und müssen zustimmen. Ein externer Bildungsanbieter stellt keinen eigenen Leistungsantrag.

Wer zahlt die Weiterbildung?

Der Arbeitgeber oder zulässige Dritte; die Beschäftigten dürfen daran nicht beteiligt werden. Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls und übernimmt nicht die Kursrechnung.

Ist Qualifizierungsgeld mit § 82 kombinierbar?

Nicht für dieselbe Person und denselben Förderfall. Für unterschiedliche Beschäftigte kann ein Betrieb unterschiedliche Förderwege nutzen. Ein Anspruch zum Berufsabschluss nach § 81 Absatz 2 ist vorrangig zu prüfen.

Braucht jeder Kurs eine AZAV-Maßnahmezulassung?

Nein. Für Qualifizierungsgeld ist die passende Trägerzulassung erforderlich; eine zusätzliche Maßnahmezulassung nicht. Die gesetzlichen Anforderungen an das konkrete Angebot gelten trotzdem.

Was bedeutet 67 % in Euro?

Bei angenommenen 1.500 € pauschalierter Nettoentgeltdifferenz, 30 Anspruchstagen und ohne Anrechnung sind es im Beispiel 1.005 €. Das ist kein allgemeiner Höchstbetrag. 60 % ergäben unter denselben Annahmen 900 €. Maßgeblich ist die gesetzliche Pauschalierung, nicht Ihr übliches Nettogehalt.

Ist ein Antrag mit weniger als drei Monaten Vorlauf ausgeschlossen?

Nein. Drei Monate sind der empfohlene Vorlauf für die Bearbeitung. Der Antrag sollte dennoch frühzeitig eingehen; es gibt kein Qualifizierungsgeld für Zeiten vor Antragstellung.

Wie hilft ZuschussWerk beim Antrag?

Mit Selbstauskunft, Strukturierung der Nachweise, Formularhinweisen und optionaler persönlicher Unterstützung bei der Vorbereitung. Beschäftigungsprognose und Bewilligung beurteilt die Agentur; die gesetzliche Entgeltberechnung und Auszahlung verantwortet der Arbeitgeber mit seiner Lohnabrechnung.

Müssen alle Beschäftigten persönlich von der BA beraten werden?

Nein. Eine Beratung jeder betroffenen Person ist keine Fördervoraussetzung für Qualifizierungsgeld. Das kostenlose Beratungsangebot kann und sollte bei offenen Fragen genutzt werden.

Gibt es eine pauschale Höchstdauer von 24 Monaten?

Nein. Das Gesetz verweist auf die Dauer einer Vollzeitmaßnahme nach § 180 Absatz 4. Welche Dauer und gegebenenfalls Ausnahme passt, hängt insbesondere vom Abschlussziel und der konkreten Maßnahme ab.

Was gilt bei Nebeneinkommen und Arbeitgeberaufstockung?

Neue Nebentätigkeiten können nach gesetzlichen Abzügen und Freibetrag angerechnet werden. Schon im Referenzzeitraum ausgeübte Erwerbstätigkeiten sind davon ausgenommen. Aufstockung, Entgeltgrenzen und Änderungen muss die Lohnabrechnung prüfen. Der Rechner erwartet den bereits ermittelten Anrechnungsbetrag.

Ihr nächster Schritt

So geht es für Sie weiter.

Was müssen Sie erledigen? Wo hilft ZuschussWerk? Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.

Ich möchte Förderung erhalten

Den Antrag mit Arbeitgeber und Lohnabrechnung vorbereiten

Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls. Den Antrag stellt der Arbeitgeber – Beschäftigte können ihn nicht selbst einreichen.

Ihr Aufwand
Individueller betrieblicher Antrag mit EntgeltabrechnungStrukturwandelbedarf begründen, Beschäftigte und Weiterbildung zuordnen sowie Entgeltausfall berechnen. Betriebliche Vereinbarung und laufende Abrechnung gehen über das Ausfüllen der vier Formulare hinaus.
Wer stellt den Antrag?
Ausschließlich Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag und berechnet und zahlt das Qualifizierungsgeld aus.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Als beschäftigte Person zuerst den Arbeitgeber ansprechen; als Arbeitgeber frühzeitig den Arbeitgeber-Service einbeziehen.
  • Strukturwandelbedarf, betriebliche Grundlage und Weiterbildungsplan nachweisen.
  • Teilnehmer- und Abrechnungsliste sowie Einverständnisse mit der Personal- oder Lohnabrechnung vorbereiten.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir strukturieren Anforderungen, Unterlagen und Zuständigkeiten. Eine weitergehende Begleitung vereinbaren wir anhand Ihres Betriebs und der Fallzahl; die Entgeltabrechnung erfolgt mit Ihrer zuständigen Fachstelle.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Die Agentur für Arbeit entscheidet. Lohnabrechnung und betriebliche Vereinbarungen erfordern passende Fachkompetenz; ein Beispielrechner ist keine abrechnungsfähige Berechnung.

Geführter Online-Leitfaden

Qualifizierungsgeld · Arbeitgeber-Leitfaden

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter. Diesen Leitfaden können Sie nicht direkt kaufen. Nutzen Sie die kostenlosen offiziellen Hinweise oder fragen Sie uns nach passender Hilfe.

Was Ihnen dabei hilft
  • Klare Aufgaben für Ihr Förderprogramm
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen
Kostenlose Formulare und Hinweise ↗
Persönliche Unterstützung

Qualifizierungsgeld: Antragsbegleitung anfragen

Wir besprechen Betrieb, Qualifizierungsvorhaben und vorhandene Unterlagen. Erst danach vereinbaren wir Leistungsumfang und Preis für die passende Unterstützung.

Was Ihnen dabei hilft
  • Betrieblichen Antragsweg strukturieren
  • Dokumente und Beteiligte koordinieren
  • Umfang und Preis vor Beauftragung vereinbaren

Leistung und Preis vereinbaren wir mit Ihnen, bevor Sie buchen.

Persönliche Hilfe anfragen
Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Der Check ordnet Voraussetzungen ein. Der Rechner zeigt einen angenommenen Entgeltersatz, keine fertige Lohnabrechnung.
Dabei helfen wir Ihnen
Mit Arbeitgeber und Lohnabrechnung werden Nachweise und Formulare vorbereitet, geprüft und durch berechtigte Personen eingereicht.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Datenübernahmen und wiederkehrende Dokumentvorbereitung sind Gegenstand einer individuellen Machbarkeitsprüfung. Vollautomatische Entgeltabrechnung oder Einreichung bieten wir hier nicht als Standardleistung an.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.

Ich biete eine Leistung an

Ihre Trägerzulassung nutzen und Arbeitgebern Kursnachweise liefern

Es gibt keine zusätzliche Qualifizierungsgeld-Anbieterlistung. Eine passende AZAV-Trägerzulassung ist erforderlich; eine gesonderte AZAV-Maßnahmezulassung ist für dieses Programm nicht vorgeschrieben.

Ihr Aufwand
Mit Trägerzulassung überwiegend KursdokumentationVorhandene Trägerzulassung und Kursdaten zusammenstellen. Ohne passende Trägerzulassung kommt ein separates Zertifizierungsprojekt hinzu.
Wer stellt den Antrag?
Der Arbeitgeber Ihrer Teilnehmenden beantragt Qualifizierungsgeld. Sie stellen Kurs- und Trägernachweise bereit.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Passende AZAV-Trägerzulassung prüfen oder mit einer fachkundigen Stelle vorbereiten.
  • Inhalte, Umfang, Termine, Kosten und Teilnahme des konkreten Kurses dokumentieren.
  • Nachweise dem Arbeitgeber für dessen Antrag bereitstellen.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir helfen, den Zulassungsstand und benötigte Kursunterlagen einzuordnen. Mit einem Kundencheck und abgestimmten Übergaben können Arbeitgeberanfragen strukturiert vorbereitet werden.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Die fachkundige Stelle erteilt die Trägerzulassung; der Arbeitgeber stellt den Förderantrag. ZuschussWerk erteilt weder AZAV-Zertifikate noch Förderbewilligungen.

Geführter Online-Leitfaden

Qualifizierungsgeld · Bildungsanbieter-Zulassung

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter. Diesen Leitfaden können Sie nicht direkt kaufen. Nutzen Sie die kostenlosen offiziellen Hinweise oder fragen Sie uns nach passender Hilfe.

Was Ihnen dabei hilft
  • Schritt für Schritt durch die Anbieter-Anforderungen
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen
Kostenlose Formulare und Hinweise ↗
Persönliche Unterstützung

Anbieter-Nachweise und Arbeitgeberprozess abstimmen

Wir klären zunächst, ob Zulassungsvorbereitung oder die Unterstützung konkreter Arbeitgeberfälle benötigt wird. Die Leistungen werden getrennt und individuell vereinbart.

Was Ihnen dabei hilft
  • Zulassungs- und Kursnachweise einordnen
  • Arbeitgeber-Anfragen strukturiert vorbereiten
  • Individuellen Prozess und Umfang abstimmen

Leistung und Preis vereinbaren wir mit Ihnen, bevor Sie buchen.

Persönliche Hilfe anfragen
Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Anbieter- und Kundencheck ordnen Angaben automatisch ein. Eine Kundenberechnung ersetzt keine Entgeltabrechnung des Arbeitgebers.
Dabei helfen wir Ihnen
Ein konfigurierter Website-Check und das Dashboard unterstützen die Übersicht Ihrer Arbeitgeberanfragen und deren nächsten Schritt.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Kursdatenübergaben und Dokumentvorbereitung prüfen wir gemeinsam mit Ihren Systemen und den Arbeitgeberprozessen. Eine vollautomatische Behördeneinreichung ist nicht verfügbar.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

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Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.