Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. Juli 2026
1. Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit:
Sebastian Wlodarczyk
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung ZuschussWerk
Mittlere Mühle 8
73066 Uhingen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 152 2532 4690
E-Mail: hallo@sebastian-wlodarczyk.de
Umsatzsteuer-ID: DE451717996
– nachfolgend „ZuschussWerk“ –
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern über Leistungen von ZuschussWerk.
Für Embed-, Partner-, Verzeichnis- und API-Leistungen können ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart werden.
3. Leistungen
ZuschussWerk bietet je nach ausgewählter Leistung insbesondere:
- Fördermittelchecks;
- Prüfung geeigneter Förderprogramme;
- Berechnung möglicher Förderhöhen;
- Anbieter- und Zertifizierungsprüfungen;
- digitale Förderberichte;
- geführte Antragserstellung;
- Dokumenten- und Einreichungspakete;
- automatisierte oder manuelle Einreichungsunterstützung;
- persönliche Förderberatung;
- Terminbuchungen;
- Partner-Widgets;
- API-Zugänge;
- Vermittlung externer Berater und Anbieter.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der im Bereich „Leistungen und Preise“ hinterlegten Leistungsbeschreibung und der Zusammenfassung vor der verbindlichen Bestellung.
Preise werden in diesen AGB nicht festgeschrieben.
4. Keine Förderzusage
ZuschussWerk schuldet keine Bewilligung, keine bestimmte Förderhöhe und keine bestimmte Bearbeitungsdauer der Förderstelle.
Die Förderprüfung basiert auf:
- den Angaben des Kunden;
- den hinterlegten Programmdaten;
- öffentlich verfügbaren Quellen;
- regelbasierten und gegebenenfalls KI-gestützten Auswertungen.
Die abschließende Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle.
5. Abgrenzung zu Rechts- und Steuerberatung
ZuschussWerk erbringt Fördermittelberatung sowie administrative und technische Unterstützungsleistungen.
Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Anlageberatung wird nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und durch eine hierzu befugte Person erfolgt.
6. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf ZuschussWerk stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
Vor der Bestellung werden angezeigt:
- wesentliche Leistungsmerkmale;
- Gesamtpreis;
- Umsatzsteuer;
- gegebenenfalls Termin;
- Zahlungsart;
- Widerrufsinformationen;
- erforderliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.
Der Kunde gibt durch einen eindeutig beschrifteten Button, beispielsweise
„Jetzt zahlungspflichtig bestellen“
ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Vertrag kommt zustande durch:
- ausdrückliche Annahme;
- erfolgreiche Zahlungsbestätigung und Freischaltung;
- oder Beginn der vereinbarten Leistung.
7. Unterstützungsstufen
Stufe 1 – Vollautomatisierte Unterstützung
ZuschussWerk führt durch die Datenerfassung, erstellt Unterlagen, befüllt soweit möglich das Förderportal, nimmt nach Freigabe die Einreichung vor und unterstützt bei der Statusverfolgung.
Stufe 2 – Geführte Vorbereitung
ZuschussWerk führt durch Datenerfassung und Dokumentenerstellung. Die abschließende Einreichung nimmt der Kunde selbst vor.
Stufe 3 – Einreichungspaket
Der Kunde erhält Dokumente, Links, Checklisten und Hinweise für die eigenständige Einreichung.
Stufe 4 – Persönliche Beratung
Der Kunde erhält einen persönlichen Beratungstermin.
Maßgeblich ist die vor der Bestellung ausgewiesene Leistungsstufe.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen;
- Änderungen unverzüglich mitzuteilen;
- Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen;
- erstellte Dokumente vor Freigabe zu prüfen;
- keine falschen oder manipulierten Unterlagen zu übermitteln;
- auf bestehende Verträge, Bestellungen oder Projektstarts hinzuweisen;
- eigene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln;
- behördliche Fristen zu beachten.
Nachteile aufgrund falscher, unvollständiger oder verspäteter Angaben trägt der Kunde, soweit ZuschussWerk diese nicht zu vertreten hat.
9. Vollmacht und Freigabe
Soweit ZuschussWerk im Namen des Kunden handeln soll, ist eine ausreichende Vollmacht erforderlich.
Vor einer verbindlichen Antragseinreichung erhält der Kunde grundsätzlich die Möglichkeit, Angaben und Dokumente zu prüfen und freizugeben.
Der Kunde bleibt für die sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
10. KI- und Agenteneinsatz
ZuschussWerk kann KI-Systeme und automatisierte Agenten einsetzen, insbesondere für:
- Dokumentenanalyse;
- Datenextraktion;
- Antragsvorbereitung;
- Formularbefüllung;
- Kommunikationsauswertung;
- Statusprüfung.
Verbindliche Erklärungen, endgültige Einreichungen, Vollmachten, Signaturen oder Änderungen von Zahlungsdaten erfolgen nur nach erforderlicher Freigabe.
Technische Hindernisse wie CAPTCHAs, Mehrfaktor-Authentifizierung oder Änderungen externer Portale können eine automatische Bearbeitung verhindern. In diesem Fall kann auf einen geführten oder manuellen Ablauf zurückgegriffen werden.
11. Dokumente und Unterschriften
Der Kunde darf nur Dokumente und Unterschriften verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
Eine grafisch eingefügte Unterschrift ist nicht automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur.
Die Anforderungen der jeweiligen Förderstelle bleiben maßgeblich.
12. Externe Anbieter und Berater
ZuschussWerk kann externe Berater, Bildungsträger, Zertifizierungsstellen oder andere Anbieter vermitteln.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, kommt der Vertrag über die vermittelte Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem externen Anbieter zustande.
ZuschussWerk haftet nicht für die eigenständige Leistung des vermittelten Anbieters, jedoch im gesetzlichen Umfang für eine schuldhaft fehlerhafte Auswahl oder Darstellung.
13. Benutzerkonto
Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
Bei Verdacht auf Missbrauch oder Sicherheitsrisiken kann ZuschussWerk ein Konto vorübergehend sperren.
14. Preise und Umsatzsteuer
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Bereich „Leistungen und Preise“ und im Checkout ausgewiesenen Preise.
Soweit Preise netto angegeben werden, wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Verbrauchern wird vor Abgabe der Bestellung stets der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.
15. Zahlungsabwicklung
Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt regelmäßig über Mollie B.V.
ZuschussWerk kann die Leistung bis zur erfolgreichen Zahlungsbestätigung zurückhalten.
Bei abgebrochener oder fehlgeschlagener Zahlung wird die kostenpflichtige Leistung nicht freigeschaltet.
16. Rechnungen
Rechnungen werden elektronisch im Kundenkonto und/oder per E-Mail bereitgestellt.
Der Kunde muss seine Rechnungsdaten vor der Bestellung prüfen.
17. Beratungstermine, Absagen und Nichterscheinen
Beratungstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vollständig kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Beratungspreis vollständig einbehalten beziehungsweise bleibt vollständig zur Zahlung fällig.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ZuschussWerk kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Muss ZuschussWerk einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt keine Einigung zustande, wird der gezahlte Beratungspreis erstattet.
18. Digitale Inhalte
Digitale Berichte, Dokumente, Checklisten und Vorlagen sind grundsätzlich nur für den eigenen beziehungsweise vertraglich vereinbarten geschäftlichen Gebrauch bestimmt.
Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe oder kommerzielle Wiederverwendung ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
19. Verfügbarkeit
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartung;
- Sicherheitsupdates;
- Störungen bei Hosting-, Zahlungs-, Kalender-, KI- oder Behördendiensten;
- Änderungen externer Schnittstellen;
- höhere Gewalt.
20. Partner-, Embed- und API-Leistungen
Partner erhalten für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Embeds dürfen nur auf freigegebenen Domains verwendet werden.
Der Partner darf:
- keine Förderzusage versprechen;
- Ergebnisse nicht manipulieren;
- ZuschussWerk nicht als Behörde darstellen;
- übermittelte Daten nur für den angegebenen Zweck verwenden.
API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln. Nutzungslimits ergeben sich aus dem gebuchten Tarif.
Soweit tariflich vorgesehen, muss der Hinweis „Powered by ZuschussWerk“ sichtbar bleiben.
21. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
22. Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist
Verlangt ein Verbraucher den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, muss er ausdrücklich zustimmen.
Bei einem Widerruf nach Leistungsbeginn kann Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.
Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht bereits mit Beginn der Bereitstellung erlöschen, wenn die erforderlichen Zustimmungen und Bestätigungen vorliegen.
23. Haftung
ZuschussWerk haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
ZuschussWerk haftet insbesondere nicht für:
- Entscheidungen einer Förderstelle;
- Änderung oder Einstellung eines Förderprogramms;
- Erschöpfung von Haushaltsmitteln;
- Bearbeitungsdauer einer Behörde;
- unrichtige Kundendaten;
- bereits eingetretene Förderschädlichkeit;
- Ausfälle externer Behördenportale;
- eigenständige Leistungen vermittelter Drittanbieter.
24. Laufzeit und Kündigung
Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung.
Für Abonnements, Embed- und API-Verträge gelten die im Bestellprozess oder individuellen Angebot ausgewiesenen Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
25. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von ZuschussWerk.
