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Bund · Weiterbildung · ZuschussFörderstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige bei individuell passenden, beruflich relevanten Qualifizierungen. Nach einer verpflichtenden Beratung und Ausstellung eines Qualifizierungsschecks werden grundsätzlich 90 Prozent der reinen Netto-Qualifizierungskosten bis zu einem Zuschuss von 4.500 Euro erstattet. Die teilnehmende Person finanziert die Maßnahme zunächst selbst vor. Von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 ist die Ausgabe neuer Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →
Das Wichtigste zuerst

Die Eckdaten auf einen Blick.

Für wen?Solo-SelbstständigeFreiberufler · Gewerbetreibende
Wo?Bundesweit
ProgrammstatusProgramm bis 29.02.2028Datenstand: 29.07.2026
ZuschussRechner · unverbindliche Vorberechnung

Wie hoch könnte Ihr KOMPASS-Zuschuss sein?

Tragen Sie eine fiktive Angebotssumme ein und wählen Sie die wenigen Merkmale, die den Fördersatz direkt beeinflussen.

Was liegt der Berechnung zugrunde?
  • Es werden nur die reinen Netto-Qualifizierungskosten angesetzt.
  • Weitere Programmvoraussetzungen werden erst im Fördercheck geprüft.
Aktueller Hinweis

Von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 ist die Ausgabe neuer Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt. Eine zeitnahe Ausstellung ist nicht in jedem Fall gewährleistet.

Praxisbeispiel · mit angenommenen Werten

Beispielrechnung: KOMPASS-Weiterbildung

Angenommen, eine Solo-Selbstständige wählt eine förderfähige Weiterbildung mit 5.000 Euro reinen Netto-Qualifizierungskosten.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

  1. Komponente 1

    Weiterbildungszuschuss

    Rechenweg: 5.000 € × 90 %

    Möglicher Zuschuss4.500 €
Ergebnis des Beispiels

Mögliche Förderung auf einen Blick

Förderfähige Kosten
5.000 €
Möglicher Zuschuss
4.500 €
Verbleibender Eigenanteil
500 €
Anteil der geförderten Kosten
90 %

Beispielrechnung, keine Förderzusage. Die Rechnung zeigt das maximale Förderpotenzial je Qualifizierungsscheck. Die tatsächliche Anerkennung hängt von allen Programmvoraussetzungen ab. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation, den förderfähigen Kosten und der Entscheidung der zuständigen Förderstelle ab.

Für wen ist die Förderung?

Förderung erhalten oder eine Leistung anbieten.

Förderempfänger

Wer Förderung erhalten kann

Förderfähig sind natürliche Personen mit Wohnsitz und selbstständiger Tätigkeit in Deutschland, die ihre Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben, seit mindestens zwei Jahren durchgängig am Markt bestehen und höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben. Bestimmte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaftsmitglieder können unter den in den FAQ genannten Beteiligungs- und Arbeitszeitbedingungen einbezogen sein. Pro Person ist höchstens ein Qualifizierungsscheck innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Meine Voraussetzungen prüfen →
Anbieter

Voraussetzungen für Anbieter

Es gibt keine KOMPASS-Zertifizierung und keine zentrale Angebotsdatenbank. Der Anbieter muss einen deutschen Firmensitz haben und entweder gesetzlich anerkannt sein, ein anerkanntes Qualitätsmodell nachweisen oder die Qualität des Angebots durch qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte Kursplanung und Evaluation sichern. Die konkrete Maßnahme und der Anbieter werden durch die KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall geprüft.

Anbieter-Voraussetzungen ansehen →
Für Anbieter

Ihr Unternehmen qualifizieren. Ihr Angebot prüfen.

Prüfen Sie Ihre Anbieter-Voraussetzungen einmal und die Eignung jedes Angebots gesondert.

Das benötigen Sie als Anbieter

  • Firmensitz in Deutschland
  • Geeigneten Qualitätsnachweis oder zulässige Qualitätssicherung belegen
  • Keine eigene KOMPASS-Anbieterlistung erforderlich
Anbieter-Voraussetzungen prüfen

Das muss Ihr Angebot erfüllen

  • Beruflich passende Weiterbildung im konkreten Kundenfall
  • Format, Dauer und Qualitätsnachweise entsprechend den Programmvorgaben
  • Vollständige Teilnahmebestätigung und prüfbare Kursunterlagen
  • Freigabe des konkreten Angebots durch die KOMPASS-Anlaufstelle
Angebot prüfen
Zulassungsweg und aktuelle Hinweise

KOMPASS zertifiziert weder Anbieter noch Angebote und führt keine zentrale Angebotsdatenbank. Die Solo-Selbstständigen bringen das konkrete Angebot in ihre Beratung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle ein; dort werden Anbieter, Qualifizierung und individueller Bedarf im Einzelfall beurteilt.

  1. Angebot anhand der KOMPASS-Kriterien strukturieren

    Gruppenformat, Umfang, Lernanteile, Lehrpersonal, Kursplan, Qualitätssicherung und Teilnahmebestätigung klar dokumentieren.

  2. Prüfunterlagen für Interessierte bereitstellen

    Ein konkretes, noch nicht verbindlich gebuchtes Angebot mit Zeitraum, Netto-Preis, Stundenumfang, Inhalten, Format und Qualitätsnachweisen ausstellen.

  3. Einzelfallprüfung durch die Anlaufstelle ermöglichen

    Die interessierte Solo-Selbstständige oder der interessierte Solo-Selbstständige legt das Angebot der eigenen KOMPASS-Anlaufstelle vor. Der Anbieter selbst stellt keinen KOMPASS-Registrierungsantrag.

  4. Erst nach Scheckausgabe verbindlich durchführen

    Eine verbindliche Buchung und Durchführung darf für den Förderfall erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgen; die Förderentscheidung bleibt kundenspezifisch.

Für Anbieter · optional

Ihr QM-Handbuch. Auf Ihre Abläufe abgestimmt.

Geeignete vorhandene Zertifikate oder Ihr eigenes QM-Handbuch können Sie nutzen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wählen Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen oder ein individuell erstelltes Handbuch.

Passende Hilfe für Ihr Qualitätsmanagement

Nutzen Sie Ihre vorhandenen Unterlagen oder lassen Sie ein Handbuch für Ihr Unternehmen erstellen. Die Leistungen sind einzeln buchbar – ohne zusätzlichen Leitfadenkauf.

Für Ihr Unternehmen erstellt

Personalisiertes QM-Handbuch für Ihren Weiterbildungsbetrieb

Individuelle QM-Dokumentation auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Abläufe und Angaben, inklusive 1 Stunde Online-Vorabbesprechung. Wir dokumentieren unter anderem Zuständigkeiten, Lehrpersonal, Kursplanung, Durchführung, Evaluation und Verbesserungen. Sie führen die beschriebenen Abläufe selbst ein und wenden sie an. Das Angebot beinhaltet keine Zertifizierung und keine Förderfreigabe durch eine KOMPASS-Anlaufstelle.

  • Auf Ihren Weiterbildungsbetrieb abgestimmtes QM-Handbuch
  • 1 Stunde Online-Vorabbesprechung inklusive
  • Kursplanung, Evaluation und Verbesserungsprozesse dokumentieren
  • Keine Zertifizierung oder automatische KOMPASS-Freigabe

999,00 € netto

Nach Zahlung stimmen wir die Vorabbesprechung mit Ihnen ab. Bereits bezahlte Anbieterberatung zu diesem Programm? Melden Sie sich vor der Buchung in Ihrem Kundenkonto an. Eine mögliche Anrechnung sehen Sie vor der Zahlung.

Die Leistungen ersetzen keine Zertifizierung. Über Zertifizierung, Zulassung oder Förderfreigabe entscheidet die zuständige Stelle.

Förderinhalt

Was gefördert wird – und was nicht.

Förderfähig

Reine Netto-Qualifizierungskosten der mit dem Qualifizierungsscheck ausgewählten Weiterbildung
Beruflich relevante Qualifizierungen mit mindestens 20 Zeitstunden
Qualifizierungen
die die Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells stärken

In der Regel nicht gefördert

Umsatzsteuer und nicht als reine Qualifizierungskosten anerkannte Nebenkosten
Bereits vor Ausstellung des Qualifizierungsschecks verbindlich gebuchte oder begonnene Maßnahmen
Weiterbildungen ohne unmittelbare berufliche Relevanz
Öffentlich doppelt geförderte Kosten derselben Weiterbildung

Vom Interesse zur Entscheidung

So läuft der Förderweg für Förderempfänger.

Diese Schritte zeigen Ihnen den Ablauf. Verbindlich sind die Vorgaben der Förderstelle für Ihren Fall.

  1. Aktuelle Scheckverfügbarkeit prüfen

    Von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 ist die bundesweite Scheckausgabe begrenzt. Nur eine Anlaufstelle kontaktieren und den Prozess vollständig mit ihr abstimmen.

  2. In Z-EU-S registrieren

    Nutzerkonto im Förderportal Z-EU-S anlegen, eine Anlaufstelle auswählen und die Interessenbekundung digital übermitteln.

  3. Verpflichtende Erstberatung durchführen

    Die Anlaufstelle prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit, ermittelt den Bedarf, erstellt ein Beratungsprotokoll und empfiehlt anbieterneutral passende Qualifizierungen.

  4. Weiterbildung auswählen

    Eine im Beratungsprotokoll empfohlene Qualifizierung auswählen und die Interessenbekundung in Z-EU-S vervollständigen. Noch keine verbindliche Buchung oder Anmeldung vornehmen.

5 weitere Schritte anzeigen
  1. Qualifizierungsscheck erhalten

    Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Scheck digital in Z-EU-S aus. Der Scheck erlaubt den vorzeitigen Vorhabenbeginn, ist aber keine Förderzusage.

  2. Weiterbildung buchen, bezahlen und abschließen

    Erst nach Scheckausstellung verbindlich buchen, die Maßnahme vollständig vorfinanzieren und innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abschließen.

  3. Nachweise zusammenstellen

    Insbesondere Teilnahmebestätigung oder Zertifikat, De-minimis-Erklärung, Rechnung, vollständigen Zahlungsnachweis, Haupterwerbsnachweis, VZÄ-Rechner und Nachweis des zweijährigen Marktbestehens zusammenstellen.

  4. Erstattungsantrag einreichen

    Den Vorhabenantrag grundsätzlich binnen sieben Monaten nach Scheckausstellung über Z-EU-S bei der DRV KBS einreichen. Ohne eID oder qualifizierte elektronische Signatur ist zusätzlich die rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung erforderlich.

  5. Prüfung und anteilige Erstattung

    Die DRV KBS prüft den Antrag. Erst der Bescheid entscheidet über die Förderung; bei positiver Entscheidung werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten, höchstens 4.500 Euro, erstattet.

Quelle und Datenstand

Offizielle Informationen und Fristen.

ESF Plus / Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zur offiziellen Programmseite
Fachlich geprüft
29.07.2026
Programm bis
29.02.2028

Häufige Fragen

Wie hoch ist die KOMPASS-Förderung?

Erstattet werden grundsätzlich 90 Prozent der reinen Netto-Qualifizierungskosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 4.500 Euro; mindestens 10 Prozent Eigenanteil verbleiben.

Wer kann KOMPASS nutzen?

Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, mindestens zwei Jahren durchgängiger formaler Bestandsdauer, Haupterwerb mit mindestens 51 Prozent der maßgeblichen Einkünfte aus der Solo-Selbstständigkeit und höchstens einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gesellschafts- und Genossenschaftskonstellationen unterliegen zusätzlichen Bedingungen.

Darf ich die Weiterbildung vor der Beratung buchen?

Nein. Eine verbindliche Buchung, Anmeldung oder ein Weiterbildungsvertrag vor Ausstellung des Qualifizierungsschecks schließt die Erstattung aus. Zulässig sind lediglich unverbindliche Angebote oder Reservierungen.

Muss der Weiterbildungsanbieter KOMPASS-zertifiziert sein?

Nein. KOMPASS zertifiziert weder Anbieter noch Angebote und führt keine zentrale Angebotsdatenbank. Der Anbieter benötigt aber einen deutschen Firmensitz und einen nachweisbaren Qualitätsrahmen; die Anlaufstelle prüft Anbieter und Maßnahme im konkreten Einzelfall.

Sind Onlinekurse förderfähig?

Grundsätzlich ja, wenn die Formatvorgaben eingehalten werden: synchron oder in Präsenz vermittelte Inhalte müssen den Schwerpunkt bilden, höchstens 50 Prozent dürfen asynchron sein und Selbstlern- plus Einzelanteile dürfen zusammen höchstens 50 Prozent betragen. Ist eine FernUSG-Zulassung erforderlich, muss sie vorliegen.

Sind Einzelcoaching oder eine individuelle Beratung förderfähig?

Reine Coaching- und Beratungsleistungen sowie reiner Einzelunterricht sind ausgeschlossen. Einzelne 1:1-Elemente können Teil eines ausdrücklich als Gruppenunterricht ausgeschriebenen Angebots sein; zusammen mit Selbstlernmedien dürfen sie höchstens 50 Prozent des Gesamtumfangs ausmachen.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Die solo-selbstständige Person zahlt die Qualifizierung zunächst vollständig selbst. Nach erfolgreichem Abschluss stellt sie grundsätzlich innerhalb von sieben Monaten nach Scheckausstellung den Vorhabenantrag mit Nachweisen bei der DRV KBS. Nach Prüfung und positiver Bescheidung erfolgt die anteilige Erstattung.

Wie oft ist eine Förderung möglich?

Pro Person kann innerhalb von zwölf Monaten höchstens ein Qualifizierungsscheck ausgestellt und eingelöst werden. Das gilt auch, wenn der Höchstbetrag beim vorherigen Scheck nicht ausgeschöpft wurde.

Sind aktuell Qualifizierungsschecks verfügbar?

Die offizielle Programmseite weist darauf hin, dass die Ausgabe von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt ist. Eine zeitnahe Ausstellung ist deshalb nicht in jedem Fall gewährleistet. Interessierte sollen nur eine Anlaufstelle kontaktieren und mit ihr zu Beginn einen verbindlichen Termin zur Antragseinreichung abstimmen.

Ihr nächster Schritt

So geht es für Sie weiter.

Was müssen Sie erledigen? Wo hilft ZuschussWerk? Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.

Ich möchte Förderung erhalten

Erst den Qualifizierungsscheck sichern, dann den Kurs buchen

Ihre KOMPASS-Anlaufstelle prüft den konkreten Weiterbildungsbedarf. ZuschussWerk unterstützt ergänzend dabei, Unterlagen, Reihenfolge und spätere Erstattung vorzubereiten.

Ihr Aufwand
Gut planbar, mit verpflichtender BeratungNachweise zur Selbstständigkeit und ein Kursangebot vorbereiten, Beratung wahrnehmen und nach dem Kurs Rechnung, Zahlung und Teilnahme belegen.
Wer stellt den Antrag?
Sie beantragen als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger die Erstattung über Z-EU-S.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • KOMPASS-Anlaufstelle kontaktieren und Nachweise zur Selbstständigkeit vorbereiten.
  • Qualifizierungsscheck vor Kursanmeldung und Kursbeginn erhalten.
  • Kurs absolvieren, Kosten bezahlen und Erstattungsantrag mit Nachweisen einreichen.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir bieten einen zusätzlichen Unterlagen- und Erstattungsleitfaden. Auf Wunsch helfen wir beim Ordnen Ihrer Angaben und bei der Vorbereitung des digitalen Antrags.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Die verpflichtende Anlaufstellenberatung prüft die konkrete Qualifizierung und unterstützt bei der Antragstellung. Sie kann durch einen ZuschussWerk-Check oder einen Online-Leitfaden nicht ersetzt werden.

Geführter Online-Leitfaden

KOMPASS · Ihr Online-Leitfaden

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter.

Was Ihnen dabei hilft
  • Klare Aufgaben für Ihr Förderprogramm
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen

19,90 € inkl. MwSt.

Persönliche Unterstützung

Persönliche Förderberatung · 30 Minuten

30 Minuten Online-Beratung für Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wir bereiten uns anhand Ihrer vorab übermittelten Fragen und Angaben auf das Gespräch vor. Sie erhalten Antworten und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Das Ausfüllen, die Prüfung auf Vollständigkeit, Fertigstellung und Einreichung Ihrer Unterlagen sind nicht enthalten. Keine Förderzusage.

Was Ihnen dabei hilft
  • 30 Minuten Fragen und Antworten im Online-Gespräch
  • Vorbereitung durch ZuschussWerk inklusive
  • Fragen zu Qualifizierungsscheck und Erstattungsnachweisen klären
  • Keine Erstellung, Fertigstellung oder Einreichung von Antragsunterlagen

89,00 € inkl. MwSt.

Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Der Check ordnet Ihre Selbstauskunft ein und zeigt ein vorläufiges Förderpotenzial.
Dabei helfen wir Ihnen
Checkliste und optionale persönliche Hilfe unterstützen Ihre Unterlagenvorbereitung. Anlaufstellenberatung und Ihre Bestätigungen bleiben erforderlich.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Für wiederkehrende Kursanfragen prüfen wir Datenübernahmen und Nachweisabläufe mit Weiterbildungsanbietern. Eine automatisierte Scheckausstellung wird nicht angeboten.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.

Ich biete eine Leistung an

Ihr Kursangebot prüfbar machen – ohne vermeintliche KOMPASS-Listung

Es gibt keine zentrale KOMPASS-Anbieterlistung und keine KOMPASS-Zertifizierung von Kursen. Entscheidend ist die Prüfung Ihres Angebots im konkreten Kundenfall durch die Anlaufstelle.

Ihr Aufwand
Vorhandene Kursunterlagen gezielt ergänzenLernziele, Umfang, Termine, Kosten und Anbieterqualifikation nachvollziehbar darstellen. Bei besonderen Kursformaten können zusätzliche rechtliche oder fachliche Prüfungen nötig sein.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Kunde beantragt die Förderung; Sie stellen die Kurs- und Anbieternachweise bereit.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Kursbeschreibung mit Lernzielen, Umfang, Preis und Terminen bereitstellen.
  • Qualifikation und Qualität der Durchführung nachvollziehbar belegen.
  • Kunden auf den Scheck vor Anmeldung hinweisen und Teilnahme bestätigen.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir helfen, Ihr Angebot für die Einzelfallprüfung verständlich zu dokumentieren, und können den Fördercheck in Ihren Kundenprozess einbinden.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Die KOMPASS-Anlaufstelle beurteilt die Förderfähigkeit im Kundenfall. Öffentlichkeitsvorgaben und gegebenenfalls Fernunterrichtsrecht bleiben zusätzlich zu beachten.

Geführter Online-Leitfaden

KOMPASS · Ihr Kursangebot prüfbar vorbereiten

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter.

Was Ihnen dabei hilft
  • Schritt für Schritt durch die Anbieter-Anforderungen
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen

199,90 € netto

Persönliche Unterstützung

KOMPASS-Kursunterlagen gemeinsam vorbereiten

Wir ordnen mit Ihnen die Unterlagen für die Einzelfallprüfung und den Weg Ihrer Kunden. Eine KOMPASS-Zertifizierung wird nicht erteilt.

Was Ihnen dabei hilft
  • Kurs- und Nachweisunterlagen durchgehen
  • Kundenweg vor Anmeldung klären
  • Offene Fach- oder Rechtsfragen gesondert benennen

129,00 € netto

Passende Hilfe für Ihr Qualitätsmanagement

Nutzen Sie Ihre vorhandenen Unterlagen oder lassen Sie ein Handbuch für Ihr Unternehmen erstellen. Die Leistungen sind einzeln buchbar – ohne zusätzlichen Leitfadenkauf.

Für Ihr Unternehmen erstellt

Personalisiertes QM-Handbuch für Ihren Weiterbildungsbetrieb

Individuelle QM-Dokumentation auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Abläufe und Angaben, inklusive 1 Stunde Online-Vorabbesprechung. Wir dokumentieren unter anderem Zuständigkeiten, Lehrpersonal, Kursplanung, Durchführung, Evaluation und Verbesserungen. Sie führen die beschriebenen Abläufe selbst ein und wenden sie an. Das Angebot beinhaltet keine Zertifizierung und keine Förderfreigabe durch eine KOMPASS-Anlaufstelle.

  • Auf Ihren Weiterbildungsbetrieb abgestimmtes QM-Handbuch
  • 1 Stunde Online-Vorabbesprechung inklusive
  • Kursplanung, Evaluation und Verbesserungsprozesse dokumentieren
  • Keine Zertifizierung oder automatische KOMPASS-Freigabe

999,00 € netto

Nach Zahlung stimmen wir die Vorabbesprechung mit Ihnen ab. Bereits bezahlte Anbieterberatung zu diesem Programm? Melden Sie sich vor der Buchung in Ihrem Kundenkonto an. Eine mögliche Anrechnung sehen Sie vor der Zahlung.

Die Leistungen ersetzen keine Zertifizierung. Über Zertifizierung, Zulassung oder Förderfreigabe entscheidet die zuständige Stelle.

Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Der Anbietercheck prüft Angaben zu Ihrem Angebot. Ein Kundencheck kann Selbstauskünfte und Förderpotenzial automatisch einordnen.
Dabei helfen wir Ihnen
Mit einer konfigurierten Website-Einbindung erfassen Kunden ihre Angaben selbst; Sie verfolgen die zugehörigen Vorgänge im Anbieter-Dashboard.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Dokumentvorbereitung und Übergaben an Ihre bestehenden Systeme prüfen wir als individuelle Integration. Die Einzelfallprüfung der Anlaufstelle bleibt erhalten.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Website-Fördercheck und Anbieterpakete ansehen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.