KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) unterstützt Solo-Selbstständige durch finanzielle Zuschüsse zu maßgeschneiderten Weiterbildungen dabei, ihre Arbeitssicherheit, Zukunftsfähigkeit und den langfristigen Bestand ihres Unternehmens zu sichern.
Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →Die Eckdaten auf einen Blick.
Empfänger und Anbieter klar unterschieden.
Wer das Programm nutzen kann
Förderfähig sind natürliche Personen mit Wohnsitz und selbstständiger Tätigkeit in Deutschland, die ihre Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben, seit mindestens zwei Jahren durchgängig am Markt bestehen und höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben. Bestimmte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaftsmitglieder können unter den in den FAQ genannten Beteiligungs- und Arbeitszeitbedingungen einbezogen sein. Pro Person ist höchstens ein Qualifizierungsscheck innerhalb von zwölf Monaten möglich.
Persönliche Berechtigung prüfen →Was für Leistungen und Anbieter gilt
Es gibt keine KOMPASS-Zertifizierung und keine zentrale Angebotsdatenbank. Der Anbieter muss einen deutschen Firmensitz haben und entweder gesetzlich anerkannt sein, ein anerkanntes Qualitätsmodell nachweisen oder die Qualität des Angebots durch qualifiziertes Lehrpersonal, detaillierte Kursplanung und Evaluation sichern. Die konkrete Maßnahme und der Anbieter werden durch die KOMPASS-Anlaufstelle im Einzelfall geprüft.
Anbieteranforderungen prüfen →Was gefördert wird – und was nicht.
Förderfähig
Reine Netto-Kosten einer beruflich relevanten Qualifizierung von mindestens 20 Zeitstunden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks abgeschlossen wird. Förderfähig können berufsspezifische und fachübergreifende Fachkompetenzen sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen sein, sofern sie der Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz beziehungsweise der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells dienen.
Nicht oder regelmäßig nicht förderfähig
Nicht förderfähig sind Umsatzsteuer und Nebenkosten wie Verbrauchsmaterial, Fahrt, Übernachtung und Prüfungsgebühren sowie Provisionen oder anders bezeichnete Honorare. Ausgeschlossen sind unter anderem reine Coaching- oder Beratungsleistungen, Pflichtqualifizierungen, ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen, nicht begünstigte Präventions-, Gesundheits-, Kunst-, Kultur- oder Sprachangebote, Produkt- beziehungsweise Herstellerschulungen mit Verkaufszweck, Einzelunterricht, inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierungen, vollständig selbstgesteuerte Formate, Maßnahmen im Ausland sowie Maßnahmen eines Anbieters ohne deutschen Firmensitz.
So läuft der Förderweg.
Die verbindlichen Schritte richten sich immer nach der offiziellen Vorgabe und Ihrer individuellen Situation.
Aktuelle Scheckverfügbarkeit prüfen
Von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 ist die bundesweite Scheckausgabe begrenzt. Nur eine Anlaufstelle kontaktieren und den Prozess vollständig mit ihr abstimmen.
In Z-EU-S registrieren
Nutzerkonto im Förderportal Z-EU-S anlegen, eine Anlaufstelle auswählen und die Interessenbekundung digital übermitteln.
Verpflichtende Erstberatung durchführen
Die Anlaufstelle prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit, ermittelt den Bedarf, erstellt ein Beratungsprotokoll und empfiehlt anbieterneutral passende Qualifizierungen.
Qualifizierung auswählen
Eine im Beratungsprotokoll empfohlene Qualifizierung auswählen und die Interessenbekundung in Z-EU-S vervollständigen. Noch keine verbindliche Buchung oder Anmeldung vornehmen.
Qualifizierungsscheck erhalten
Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Scheck digital in Z-EU-S aus. Der Scheck erlaubt den vorzeitigen Vorhabenbeginn, ist aber keine Förderzusage.
Qualifizierung buchen, bezahlen und abschließen
Erst nach Scheckausstellung verbindlich buchen, die Maßnahme vollständig vorfinanzieren und innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abschließen.
Nachweise zusammenstellen
Insbesondere Teilnahmebestätigung oder Zertifikat, De-minimis-Erklärung, Rechnung, vollständigen Zahlungsnachweis, Haupterwerbsnachweis, VZÄ-Rechner und Nachweis des zweijährigen Marktbestehens zusammenstellen.
Erstattungsantrag einreichen
Den Vorhabenantrag grundsätzlich binnen sieben Monaten nach Scheckausstellung über Z-EU-S bei der DRV KBS einreichen. Ohne eID oder qualifizierte elektronische Signatur ist zusätzlich die rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung erforderlich.
Prüfung und anteilige Erstattung
Die DRV KBS prüft den Antrag. Erst der Bescheid entscheidet über die Förderung; bei positiver Entscheidung werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten, höchstens 4.500 Euro, erstattet.
Prüfen Sie die Grundlage jederzeit nach.
ESF Plus / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Offizielle Programmquelle öffnen- Fachlich geprüft
- 29.07.2026
- Programm bis
- 29.02.2028
Häufige Fragen
Wie hoch ist die KOMPASS-Förderung?
Erstattet werden grundsätzlich 90 Prozent der reinen Netto-Qualifizierungskosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 4.500 Euro; mindestens 10 Prozent Eigenanteil verbleiben.
Wer kann KOMPASS nutzen?
Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, mindestens zwei Jahren durchgängiger formaler Bestandsdauer, Haupterwerb mit mindestens 51 Prozent der maßgeblichen Einkünfte aus der Solo-Selbstständigkeit und höchstens einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gesellschafts- und Genossenschaftskonstellationen unterliegen zusätzlichen Bedingungen.
Darf ich die Weiterbildung vor der Beratung buchen?
Nein. Eine verbindliche Buchung, Anmeldung oder ein Weiterbildungsvertrag vor Ausstellung des Qualifizierungsschecks schließt die Erstattung aus. Zulässig sind lediglich unverbindliche Angebote oder Reservierungen.
Muss der Weiterbildungsanbieter KOMPASS-zertifiziert sein?
Nein. KOMPASS zertifiziert weder Anbieter noch Angebote und führt keine zentrale Angebotsdatenbank. Der Anbieter benötigt aber einen deutschen Firmensitz und einen nachweisbaren Qualitätsrahmen; die Anlaufstelle prüft Anbieter und Maßnahme im konkreten Einzelfall.
Sind Onlinekurse förderfähig?
Grundsätzlich ja, wenn die Formatvorgaben eingehalten werden: synchron oder in Präsenz vermittelte Inhalte müssen den Schwerpunkt bilden, höchstens 50 Prozent dürfen asynchron sein und Selbstlern- plus Einzelanteile dürfen zusammen höchstens 50 Prozent betragen. Ist eine FernUSG-Zulassung erforderlich, muss sie vorliegen.
Sind Einzelcoaching oder eine individuelle Beratung förderfähig?
Reine Coaching- und Beratungsleistungen sowie reiner Einzelunterricht sind ausgeschlossen. Einzelne 1:1-Elemente können Teil eines ausdrücklich als Gruppenunterricht ausgeschriebenen Angebots sein; zusammen mit Selbstlernmedien dürfen sie höchstens 50 Prozent des Gesamtumfangs ausmachen.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Die solo-selbstständige Person zahlt die Qualifizierung zunächst vollständig selbst. Nach erfolgreichem Abschluss stellt sie grundsätzlich innerhalb von sieben Monaten nach Scheckausstellung den Vorhabenantrag mit Nachweisen bei der DRV KBS. Nach Prüfung und positiver Bescheidung erfolgt die anteilige Erstattung.
Wie oft ist eine Förderung möglich?
Pro Person kann innerhalb von zwölf Monaten höchstens ein Qualifizierungsscheck ausgestellt und eingelöst werden. Das gilt auch, wenn der Höchstbetrag beim vorherigen Scheck nicht ausgeschöpft wurde.
Sind aktuell Qualifizierungsschecks verfügbar?
Die offizielle Programmseite weist darauf hin, dass die Ausgabe von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt ist. Eine zeitnahe Ausstellung ist deshalb nicht in jedem Fall gewährleistet. Interessierte sollen nur eine Anlaufstelle kontaktieren und mit ihr zu Beginn einen verbindlichen Termin zur Antragseinreichung abstimmen.
Vom Fördercheck zum vorbereiteten Antrag.
Prüfen Sie zuerst kostenlos Ihre persönliche Situation. Danach wählen Sie nur die Unterstützung, die Sie wirklich benötigen.
Offizielle Quellen bleiben frei zugänglich. Wo eine kostenlose Erstberatung durch eine Programmstelle vorgesehen ist, können Sie diese weiterhin direkt nutzen. ZuschussWerk berechnet nur die zusätzlich aufbereiteten Unterlagen und die optionale persönliche Ausfüllhilfe.
