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Bund · Unternehmensberatung · ZuschussFörderstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

INQA-Coaching

Bundesweites ESF-Plus-Beratungsprogramm für rechtlich selbstständige KMU, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen. Gefördert wird ein beteiligungsorientierter betrieblicher Lern- und Entwicklungsprozess zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfen im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen. Die Bewilligung steht unter Haushalts- und Ermessensvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →
Das Wichtigste zuerst

Die Eckdaten auf einen Blick.

Für wen?KMUFreie Berufe · Gemeinnützige Unternehmen
Wo?Bundesweit
ProgrammstatusProgramm bis 30.06.2028Datenstand: 29.07.2026
ZuschussRechner · unverbindliche Vorberechnung

Wie hoch könnte der Zuschuss für Ihr INQA-Coaching sein?

Geben Sie den geplanten Umfang und den fiktiven Netto-Tagessatz ein.

Was liegt der Berechnung zugrunde?
  • Berechnung auf Nettobasis bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung.
  • Ob alle Coaching-Tage und Kosten anerkannt werden, wird im Fördercheck und im Antragsverfahren geprüft.
Aktueller Hinweis

INQA-Coaching-Schecks können regulär bis 30. Juni 2028 ausgegeben werden; das Coaching muss spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Praxisbeispiel · mit angenommenen Werten

Beispielrechnung: INQA-Coaching

Angenommen, ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen nutzt zwölf förderfähige Coaching-Tage zum zulässigen Netto-Tagessatz von 1.200 Euro.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

  1. Komponente 1

    Coachingzuschuss

    Rechenweg: 14.400 € × 80 %

    Möglicher Zuschuss11.520 €
Ergebnis des Beispiels

Mögliche Förderung auf einen Blick

Förderfähige Kosten
14.400 €
Möglicher Zuschuss
11.520 €
Verbleibender Eigenanteil
2.880 €
Anteil der geförderten Kosten
80 %

Beispielrechnung, keine Förderzusage. Die Rechnung verwendet die dokumentierte Standard-Nettoannahme. Ohne Vorsteuerabzugsberechtigung kann eine abweichende Bruttobasis gelten. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation, den förderfähigen Kosten und der Entscheidung der zuständigen Förderstelle ab.

Für wen ist die Förderung?

Förderung erhalten oder eine Leistung anbieten.

Förderempfänger

Wer Förderung erhalten kann

Förderfähig sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die die EU-KMU-Grenzen einhalten, seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und die programmspezifische Beschäftigtenuntergrenze von mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle erfüllen. Das Coaching muss einen nachvollziehbaren digitalen Transformationsbezug haben und Unternehmensleitung, Führungskräfte sowie Beschäftigte nach der INQA-Methode einbeziehen. Ausschlüsse, insbesondere vorherige INQA-Coaching-Teilnahme, Insolvenz, bestimmte öffentliche Beteiligungen, ausgeschlossene De-minimis-Sektoren und bestimmte Beratungsunternehmen, sind zusätzlich zu prüfen.

Meine Voraussetzungen prüfen →
Anbieter

Voraussetzungen für Anbieter

Die geförderte Leistung darf ausschließlich durch eine persönlich für INQA-Coaching autorisierte Coachin oder einen entsprechend autorisierten Coach und nur in den autorisierten Gestaltungsfeldern durchgeführt werden. Unterbeauftragung beziehungsweise Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet. Ein fachlich geeigneter, aber nicht INQA-autorisierter Coach genügt nicht. Organisationsmodelle, in denen ein Dritter Vertragspartner, Vermittler oder Leistungsträger sein soll, sind vorab manuell mit der zuständigen INQA-Beratungsstelle zu prüfen; die Richtlinie belegt jedenfalls keine Übertragbarkeit der personenbezogenen Autorisierung auf ein Unternehmen.

Anbieter-Voraussetzungen ansehen →
Für Anbieter

Ihr Unternehmen qualifizieren. Ihr Angebot prüfen.

Prüfen Sie Ihre persönliche Qualifikation und die Eignung Ihres Coaching-Angebots. Die Autorisierung erfolgt über das Zentrum INQA-Coaching.

Das benötigen Sie als Anbieter

  • Abschluss und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
  • Mindestens drei Jahre Coaching- oder Beratungserfahrung
  • Fachkompetenz in mindestens zwei Gestaltungsfeldern
  • Prozessqualifikation: mindestens 120 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis
Weitere Voraussetzungen
  • Agile Methoden und ausführliche Kundenreferenzen
Anbieter-Voraussetzungen prüfen

Das muss Ihr Angebot erfüllen

  • Beteiligungsorientierte Prozessberatung mit der INQA-Methode
  • Bei autorisierten Coaches: passende freigegebene Gestaltungsfelder
  • Keine unzulässige Unterbeauftragung
  • Honorare und Umfang innerhalb der förderfähigen Grenzen
Angebot prüfen
Zulassungsweg und aktuelle Hinweise

Die Autorisierung gilt für die konkret leistungserbringende Person, nicht pauschal für ein Unternehmen. Das Bewerbungsfenster vom 16. März bis 16. April 2026 ist geschlossen; ein neues Zeitfenster ist nach aktuellem offiziellen Stand nicht angekündigt. Bereits wirksam autorisierte Coaches können weiterhin in ihren freigegebenen Gestaltungsfeldern tätig werden.

  1. Aktuellen Bewerbungsstatus prüfen

    Vorbereitungen erst an einem offiziell veröffentlichten Autorisierungszeitraum ausrichten; das Zeitfenster 2026 ist beendet.

  2. Unterlagen im Login-Bereich einreichen

    Während eines geöffneten Bewerbungsfensters registrieren und die geforderten Kompetenz-, Erfahrungs- und Referenznachweise vollständig übermitteln.

  3. Prüfung durch das Zentrum INQA-Coaching abwarten

    Nur bei vollständigen und passenden Nachweisen erfolgt die Freischaltung für die Online-Lernplattform.

  4. Lernmodule und Onlineprüfung abschließen

    Die vorgesehenen Lernmodule absolvieren und die Onlineprüfung bestehen; anschließend erfolgt die Aufnahme in den INQA-Coaches-Pool mit den autorisierten Gestaltungsfeldern.

Förderinhalt

Was gefördert wird – und was nicht.

Förderfähig

Honorar für höchstens zwölf INQA-Coaching-Tage zu jeweils acht Stunden
Höchstens 1.200 Euro Honorar je Coaching-Tag
Bei fehlendem Vorsteuerabzug kann der Bruttobedarf zuwendungsfähig sein

In der Regel nicht gefördert

Honoraranteile oberhalb des Tageshöchstsatzes
Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten
Verbrauchsmaterial
Kosten mit öffentlicher Doppelförderung für denselben Förderzweck

Vom Interesse zur Entscheidung

So läuft der Förderweg für Förderempfänger.

Diese Schritte zeigen Ihnen den Ablauf. Verbindlich sind die Vorgaben der Förderstelle für Ihren Fall.

  1. Förderfähigkeit vorprüfen

    Prüfen Sie Unternehmensgröße, Beschäftigtenzahl, Unternehmensalter, Vorhaben und mögliche Ausschlüsse. Berücksichtigen Sie bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen. Klären Sie offene Fragen zu verbundenen Unternehmen, Ihrer Branche oder bisherigen Beihilfen mit der INQA-Beratungsstelle.

  2. Regionale INQA-Beratungsstelle kontaktieren

    Eine regionale INQA-Beratungsstelle über die offizielle Karte auswählen und eine kostenlose Erstberatung vereinbaren.

  3. Kostenlose INQA-Erstberatung durchführen

    Fördervoraussetzungen und betrieblichen Unterstützungsbedarf gemeinsam mit der IBS klären und Coaching-Ziel definieren.

  4. INQA-Coaching-Scheck erhalten

    Bei positiver Prüfung stellt die IBS den Scheck mit Beratungsumfang und empfohlenen Handlungsschwerpunkten aus. Erst ab Ausgabe ist der vorzeitige Vorhabenbeginn generell zugelassen, jedoch auf Risiko des Unternehmens.

7 weitere Schritte anzeigen
  1. Autorisierten INQA-Coach auswählen

    Coach selbst aus dem offiziellen INQA-Coaching-Pool auswählen; persönliche Autorisierung und passende Gestaltungsfelder prüfen.

  2. Coaching mit dem Team durchführen

    Maximal zwölf Beratungstage zu je acht Stunden innerhalb von grundsätzlich sieben Monaten nach Scheckausgabe durchführen; Beschäftigte aktiv einbeziehen und die spezifische agile INQA-Methode anwenden.

  3. Coaching vollständig vorfinanzieren

    Das Unternehmen bezahlt die Coachingkosten zunächst vollständig aus Eigenmitteln.

  4. Antrag und Verwendungsnachweise zusammenstellen

    Mit Unterstützung der IBS die von der Bewilligungsbehörde geforderten Unterlagen und Ergebnisnachweise vollständig vorbereiten.

  5. Erstattungsantrag bei der DRV KBS einreichen

    Bei Ausschöpfung der sieben Monate grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Coachingende einreichen; bei früherem Abschluss ist eine frühere Einreichung möglich. Letzter regulärer Antragstermin laut Richtlinie ist der 31. Januar 2029.

  6. Prüfung und Erstattung abwarten

    Die Erstattung erfolgt erst nach vollständiger formeller und inhaltlicher Prüfung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

  7. Abschlussgespräch führen

    Besprechen Sie die Ergebnisse und weitere Hilfen mit Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS). Das Gespräch findet in der Regel drei bis sechs Monate nach dem Coaching statt.

Quelle und Datenstand

Offizielle Informationen und Fristen.

INQA/BMAS – INQA-Coaching; Richtlinie vom 12.06.2026, BAnz AT 22.06.2026 B2

Zur offiziellen Programmseite
Fachlich geprüft
29.07.2026
Programm bis
30.06.2028
Durchführung bis
31.12.2028
Erstattungsantrag bis
31.01.2029

Häufige Fragen

Wie hoch ist die INQA-Förderung?

Erstattet werden 80 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Bei maximal zwölf Beratungstagen und höchstens 1.200 Euro je Tag beträgt der rechnerische Höchstzuschuss 11.520 Euro. Das Unternehmen trägt mindestens 20 Prozent des förderfähigen Honorars selbst und finanziert zunächst die gesamten Kosten vor.

Wer kann INQA-Coaching nutzen?

Rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland. Sie müssen die EU-KMU-Grenzen einhalten, seit mindestens zwei Jahren am Markt sein und die INQA-Beschäftigtenuntergrenze erfüllen. Weitere Ausschlüsse sind gesondert zu prüfen.

Sind Solo-Selbstständige förderfähig?

Nein, wenn sie die programmspezifische Beschäftigtenuntergrenze nicht erfüllen. Erforderlich ist mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle nach den besonderen Berechnungsregeln der Richtlinie; Minijobs und die Geschäftsführung zählen hierfür nicht.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert wird ein beteiligungsorientierter Lern- und Entwicklungsprozess zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfen, die mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen im Betrieb zusammenhängen. Beschäftigte müssen aktiv einbezogen und die spezifische agile INQA-Methode angewandt werden.

Kann jeder Unternehmensberater das Coaching durchführen?

Nein. Die konkrete Person muss für INQA-Coaching autorisiert sein und darf nur in den von ihrer Autorisierung abgedeckten Gestaltungsfeldern coachen. Fachliche Erfahrung oder eine andere Beraterzertifizierung allein genügt nicht.

Darf ein autorisierter Coach als Subunternehmer eingesetzt werden?

Die Richtlinie verbietet die Unterbeauftragung beziehungsweise Subunternehmerschaft von Coaches. Abweichende Vertrags- oder Kooperationsmodelle sollten deshalb vor Vertragsschluss mit der zuständigen INQA-Beratungsstelle geklärt werden.

Wann darf das Coaching beginnen?

Zunächst erfolgt eine kostenlose Erstberatung durch eine INQA-Beratungsstelle. Voraussetzung für das Coaching ist der dort ausgestellte INQA-Coaching-Scheck. Mit dessen Ausgabe ist der vorzeitige Vorhabenbeginn generell zugelassen, allerdings auf Risiko des Unternehmens und ohne Förderzusage.

Wie lange darf das Coaching dauern?

Grundsätzlich höchstens sieben Monate ab Ausgabe des Schecks. Eine Ausnahmeverlängerung kann möglich sein. Regulär können Schecks bis 30. Juni 2028 ausgegeben werden; sämtliche Coachings müssen spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind insbesondere Honoraranteile über 1.200 Euro je Beratungstag sowie zusätzliche Nebenkosten wie Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial. Für denselben Förderzweck darf keine andere öffentliche Förderung eingesetzt werden.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung des Antrags, der formellen Voraussetzungen und der nachzuweisenden Coaching-Ergebnisse. Das Unternehmen muss die Rechnung zunächst vollständig aus Eigenmitteln bezahlen.

Ihr nächster Schritt

So geht es für Sie weiter.

Was müssen Sie erledigen? Wo hilft ZuschussWerk? Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.

Ich möchte Förderung erhalten

Zuerst zur INQA-Beratungsstelle, dann das Coaching vorbereiten

Die kostenlose INQA-Erstberatung ist Ihr offizieller Einstieg. ZuschussWerk hilft ergänzend, Ihre Unterlagen und die spätere Erstattung im Blick zu behalten.

Ihr Aufwand
Begleiteter Prozess mit mehreren BeteiligtenUnternehmensnachweise, Erstberatung, Zusammenarbeit mit einem autorisierten Coach und Abschlussunterlagen. Die Mitarbeit Ihrer Beschäftigten im Coaching kommt hinzu.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Unternehmen nimmt die Förderung in Anspruch; den Coaching-Scheck stellt die INQA-Beratungsstelle aus.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Kostenlose Erstberatung vereinbaren und Unternehmensangaben bereithalten.
  • Coaching-Scheck und zulässigen Start klären; autorisierten Coach auswählen.
  • Coaching dokumentieren sowie Rechnungen, Zahlungen und Erstattungsunterlagen sammeln.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir ergänzen die offizielle Begleitung durch eine übersichtliche Unterlagen- und Fristencheckliste. Persönliche Hilfe konzentriert sich auf Ihre offenen Angaben und die Nachweisvorbereitung.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Die INQA-Beratungsstelle prüft den Einstieg, stellt den Scheck aus und begleitet den Prozess kostenlos. Das Coaching übernimmt ein autorisierter Coach. Unser Angebot ersetzt beides nicht.

Geführter Online-Leitfaden

INQA-Coaching · Ihr Online-Leitfaden

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter.

Was Ihnen dabei hilft
  • Klare Aufgaben für Ihr Förderprogramm
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen

19,90 € inkl. MwSt.

Persönliche Unterstützung

Persönliche Förderberatung · 30 Minuten

30 Minuten Online-Beratung für Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wir bereiten uns anhand Ihrer vorab übermittelten Fragen und Angaben auf das Gespräch vor. Sie erhalten Antworten und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Das Ausfüllen, die Prüfung auf Vollständigkeit, Fertigstellung und Einreichung Ihrer Unterlagen sind nicht enthalten. Keine Förderzusage.

Was Ihnen dabei hilft
  • 30 Minuten Fragen und Antworten im Online-Gespräch
  • Vorbereitung durch ZuschussWerk inklusive
  • Fragen zu Coaching-Scheck, Nachweisen und Erstattung klären
  • Keine Erstellung, Fertigstellung oder Einreichung von Antragsunterlagen

89,00 € inkl. MwSt.

Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Ihre Selbstauskunft und das mögliche Förderpotenzial werden im Check automatisch eingeordnet.
Dabei helfen wir Ihnen
Die Checkliste begleitet die Vorbereitung; Beratungsstelle, Coach und Ihr Unternehmen übernehmen die verpflichtenden persönlichen Schritte.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Für wiederkehrende Coaching-Fälle prüfen wir einen gemeinsamen Dokumenten- und Erinnerungsprozess. Die Scheckausstellung lässt sich dadurch nicht ersetzen.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.

Ich biete eine Leistung an

Ihre Autorisierung vorbereiten – das Bewerbungsfenster beachten

INQA autorisiert einzelne Coaches anhand ihrer Qualifikationen und einer Prüfung. Das Bewerbungsfenster 2026 ist geschlossen; eine sofortige Neulistung ist derzeit nicht möglich.

Ihr Aufwand
Qualifikationsnachweise und persönliche PrüfungBerufserfahrung, Methodenkompetenz und Referenzprojekte belegen; bei geöffnetem Verfahren anschließend Lernmodule und Prüfung absolvieren. Fehlende Erfahrung ersetzt kein Online-Leitfaden.
Wer stellt den Antrag?
Sie bewerben sich persönlich als Coach beim Zentrum INQA-Coaching.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Qualifikationen und Referenzprojekte mit den Autorisierungsanforderungen vergleichen.
  • Unterlagen vorbereiten und das nächste offizielle Bewerbungsfenster abwarten.
  • Nach Zulassung zum Verfahren Lernmodule und Prüfung selbst absolvieren.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir können Ihre vorhandenen Nachweise mit Ihnen ordnen und Lücken sichtbar machen. Eine individuelle Unterstützung wird vorab abgestimmt, nicht als sofortige Listung verkauft.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Das Zentrum INQA-Coaching verantwortet Autorisierung und Prüfung. Kostenpflichtige externe Beratung oder Schulungen sind dafür keine Voraussetzung.

Geführter Online-Leitfaden

INQA · Autorisierung als Coach vorbereiten

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter. Diesen Leitfaden können Sie nicht direkt kaufen. Nutzen Sie die kostenlosen offiziellen Hinweise oder fragen Sie uns nach passender Hilfe.

Was Ihnen dabei hilft
  • Schritt für Schritt durch die Anbieter-Anforderungen
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen
Kostenlose Formulare und Hinweise ↗
Persönliche Unterstützung

Vorbereitungsbedarf zur INQA-Autorisierung klären

Wir prüfen zunächst, welche Unterstützung bei Ihren Unterlagen sinnvoll ist. Umfang und Preis werden vor einer Beauftragung vereinbart.

Was Ihnen dabei hilft
  • Vorhandene Nachweise sichten
  • Lücken und nächsten sinnvollen Schritt benennen
  • Keine Autorisierungs- oder Termingarantie

Leistung und Preis vereinbaren wir mit Ihnen, bevor Sie buchen.

Persönliche Hilfe anfragen
Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Der Anbietercheck ordnet formale Angaben ein und macht offene Nachweise sichtbar.
Dabei helfen wir Ihnen
Referenzen und Qualifikationen müssen Sie belegen; eine persönliche Durchsicht kann die Vorbereitung unterstützen.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Nach erfolgter Autorisierung kann ein eingebundener Kundencheck wiederkehrende Vorprüfungen unterstützen. Lernen, Prüfung und Autorisierung bleiben personenbezogen.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Website-Fördercheck und Anbieterpakete ansehen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.