INQA-Coaching
Bundesweites ESF-Plus-Beratungsprogramm für rechtlich selbstständige KMU, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen. Gefördert wird ein beteiligungsorientierter betrieblicher Lern- und Entwicklungsprozess zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfen im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen. Die Bewilligung steht unter Haushalts- und Ermessensvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →Die Eckdaten auf einen Blick.
Empfänger und Anbieter klar unterschieden.
Wer das Programm nutzen kann
Förderfähig sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die die EU-KMU-Grenzen einhalten, seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und die programmspezifische Beschäftigtenuntergrenze von mindestens einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle erfüllen. Das Coaching muss einen nachvollziehbaren digitalen Transformationsbezug haben und Unternehmensleitung, Führungskräfte sowie Beschäftigte nach der INQA-Methode einbeziehen. Ausschlüsse, insbesondere vorherige INQA-Coaching-Teilnahme, Insolvenz, bestimmte öffentliche Beteiligungen, ausgeschlossene De-minimis-Sektoren und bestimmte Beratungsunternehmen, sind zusätzlich zu prüfen.
Persönliche Berechtigung prüfen →Was für Leistungen und Anbieter gilt
Die geförderte Leistung darf ausschließlich durch eine persönlich für INQA-Coaching autorisierte Coachin oder einen entsprechend autorisierten Coach und nur in den autorisierten Gestaltungsfeldern durchgeführt werden. Unterbeauftragung beziehungsweise Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet. Ein fachlich geeigneter, aber nicht INQA-autorisierter Coach genügt nicht. Organisationsmodelle, in denen ein Dritter Vertragspartner, Vermittler oder Leistungsträger sein soll, sind vorab manuell mit der zuständigen INQA-Beratungsstelle zu prüfen; die Richtlinie belegt jedenfalls keine Übertragbarkeit der personenbezogenen Autorisierung auf ein Unternehmen.
Anbieteranforderungen prüfen →Was gefördert wird – und was nicht.
Förderfähig
Förderfähig ist das Honorar für maximal zwölf Beratungstage zu je acht Stunden, aufteilbar auf mehrere Tage. Anerkannt werden höchstens 1.200 Euro je Beratungstag. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ist der Nettobedarf maßgeblich; bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen kann der Bruttobedarf zuwendungsfähig sein.
Nicht oder regelmäßig nicht förderfähig
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere über den Tageshöchstsatz hinausgehende Honoraranteile sowie weitere Nebenkosten wie Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial. Doppelförderung desselben Förderzwecks aus anderen öffentlichen Programmen ist ausgeschlossen.
So läuft der Förderweg.
Die verbindlichen Schritte richten sich immer nach der offiziellen Vorgabe und Ihrer individuellen Situation.
Förderfähigkeit vorprüfen
KMU-Eigenschaft, Beschäftigtenuntergrenze, Unternehmensalter, Ausschlüsse, Vorhaben und De-minimis-Spielraum prüfen. Unklare Verbund-, Sektor- oder De-minimis-Fälle zur manuellen Prüfung markieren.
Regionale INQA-Beratungsstelle kontaktieren
Eine regionale INQA-Beratungsstelle über die offizielle Karte auswählen und eine kostenlose Erstberatung vereinbaren.
Kostenlose INQA-Erstberatung durchführen
Fördervoraussetzungen und betrieblichen Unterstützungsbedarf gemeinsam mit der IBS klären und Coaching-Ziel definieren.
INQA-Coaching-Scheck erhalten
Bei positiver Prüfung stellt die IBS den Scheck mit Beratungsumfang und empfohlenen Handlungsschwerpunkten aus. Erst ab Ausgabe ist der vorzeitige Vorhabenbeginn generell zugelassen, jedoch auf Risiko des Unternehmens.
Autorisierten INQA-Coach auswählen
Coach selbst aus dem offiziellen INQA-Coaching-Pool auswählen; persönliche Autorisierung und passende Gestaltungsfelder prüfen.
Beteiligungsorientiertes Coaching durchführen
Maximal zwölf Beratungstage zu je acht Stunden innerhalb von grundsätzlich sieben Monaten nach Scheckausgabe durchführen; Beschäftigte aktiv einbeziehen und die spezifische agile INQA-Methode anwenden.
Coaching vollständig vorfinanzieren
Das Unternehmen bezahlt die Coachingkosten zunächst vollständig aus Eigenmitteln.
Antrag und Verwendungsnachweise zusammenstellen
Mit Unterstützung der IBS die von der Bewilligungsbehörde geforderten Unterlagen und Ergebnisnachweise vollständig vorbereiten.
Erstattungsantrag bei der DRV KBS einreichen
Bei Ausschöpfung der sieben Monate grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Coachingende einreichen; bei früherem Abschluss ist eine frühere Einreichung möglich. Letzter regulärer Antragstermin laut Richtlinie ist der 31. Januar 2029.
Prüfung und Erstattung abwarten
Die Erstattung erfolgt erst nach vollständiger formeller und inhaltlicher Prüfung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Abschlussgespräch mit der IBS führen
In der Regel drei bis sechs Monate nach dem Coaching Ergebnisse und weitere Unterstützungsangebote mit der IBS besprechen.
Prüfen Sie die Grundlage jederzeit nach.
INQA/BMAS – INQA-Coaching; Richtlinie vom 12.06.2026, BAnz AT 22.06.2026 B2
Offizielle Programmquelle öffnen- Fachlich geprüft
- 29.07.2026
- Programm bis
- 30.06.2028
- Durchführung bis
- 31.12.2028
- Erstattungsantrag bis
- 31.01.2029
Häufige Fragen
Wie hoch ist die INQA-Förderung?
Erstattet werden 80 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Bei maximal zwölf Beratungstagen und höchstens 1.200 Euro je Tag beträgt der rechnerische Höchstzuschuss 11.520 Euro. Das Unternehmen trägt mindestens 20 Prozent des förderfähigen Honorars selbst und finanziert zunächst die gesamten Kosten vor.
Wer kann INQA-Coaching nutzen?
Rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland. Sie müssen die EU-KMU-Grenzen einhalten, seit mindestens zwei Jahren am Markt sein und die INQA-Beschäftigtenuntergrenze erfüllen. Weitere Ausschlüsse sind gesondert zu prüfen.
Sind Solo-Selbstständige förderfähig?
Nein, wenn sie die programmspezifische Beschäftigtenuntergrenze nicht erfüllen. Erforderlich ist mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle nach den besonderen Berechnungsregeln der Richtlinie; Minijobs und die Geschäftsführung zählen hierfür nicht.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert wird ein beteiligungsorientierter Lern- und Entwicklungsprozess zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfen, die mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen im Betrieb zusammenhängen. Beschäftigte müssen aktiv einbezogen und die spezifische agile INQA-Methode angewandt werden.
Kann jeder Unternehmensberater das Coaching durchführen?
Nein. Die konkrete Person muss für INQA-Coaching autorisiert sein und darf nur in den von ihrer Autorisierung abgedeckten Gestaltungsfeldern coachen. Fachliche Erfahrung oder eine andere Beraterzertifizierung allein genügt nicht.
Darf ein autorisierter Coach als Subunternehmer eingesetzt werden?
Die Richtlinie verbietet die Unterbeauftragung beziehungsweise Subunternehmerschaft von Coaches. Abweichende Vertrags- oder Kooperationsmodelle sollten deshalb vor Vertragsschluss mit der zuständigen INQA-Beratungsstelle geklärt werden.
Wann darf das Coaching beginnen?
Zunächst erfolgt eine kostenlose Erstberatung durch eine INQA-Beratungsstelle. Voraussetzung für das Coaching ist der dort ausgestellte INQA-Coaching-Scheck. Mit dessen Ausgabe ist der vorzeitige Vorhabenbeginn generell zugelassen, allerdings auf Risiko des Unternehmens und ohne Förderzusage.
Wie lange darf das Coaching dauern?
Grundsätzlich höchstens sieben Monate ab Ausgabe des Schecks. Eine Ausnahmeverlängerung kann möglich sein. Regulär können Schecks bis 30. Juni 2028 ausgegeben werden; sämtliche Coachings müssen spätestens am 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind insbesondere Honoraranteile über 1.200 Euro je Beratungstag sowie zusätzliche Nebenkosten wie Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial. Für denselben Förderzweck darf keine andere öffentliche Förderung eingesetzt werden.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung des Antrags, der formellen Voraussetzungen und der nachzuweisenden Coaching-Ergebnisse. Das Unternehmen muss die Rechnung zunächst vollständig aus Eigenmitteln bezahlen.
Vom Fördercheck zum vorbereiteten Antrag.
Prüfen Sie zuerst kostenlos Ihre persönliche Situation. Danach wählen Sie nur die Unterstützung, die Sie wirklich benötigen.
Offizielle Quellen bleiben frei zugänglich. Wo eine kostenlose Erstberatung durch eine Programmstelle vorgesehen ist, können Sie diese weiterhin direkt nutzen. ZuschussWerk berechnet nur die zusätzlich aufbereiteten Unterlagen und die optionale persönliche Ausfüllhilfe.
