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Bund · Unternehmensberatung · ZuschussFörderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten externer Beratungen, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken und Wachstumspotenziale zu erschließen.

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Das Wichtigste zuerst

Die Eckdaten auf einen Blick.

Für wen?KleinstunternehmenKleine Unternehmen · Mittlere Unternehmen
Wo?Bundesweit
ProgrammstatusProgramm bis 31.12.2026Datenstand: 29.07.2026
Passt die Rolle?

Empfänger und Anbieter klar unterschieden.

Förderempfänger

Wer das Programm nutzen kann

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, am Markt tätige KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland. Es gelten die EU-KMU-Grenzen einschließlich Partner- und verbundener Unternehmen. Ausgeschlossen sind insbesondere beratend oder schulend tätige Unternehmen und Freiberufler, bereits im Programm aufgetretene Beratungsunternehmen, bestimmte Insolvenzfälle, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen mit den in der Richtlinie genannten öffentlichen oder religiösen Beteiligungsverhältnissen.

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Anbieter

Was für Leistungen und Anbieter gilt

Die Beratung muss durch ein beim BAFA freigeschaltetes Beratungsunternehmen erfolgen. Dieses muss selbstständig sein, mehr als 50 Prozent seines Gesamtumsatzes mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielen, ein geeignetes und tatsächlich angewandtes Qualitätssicherungsinstrument nachweisen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten. Alle eingesetzten Personen müssen Befähigung und Zuverlässigkeit besitzen. Freie Mitarbeit unter der BAFA-ID eines anderen Beratungsunternehmens ist nicht zulässig; ein selbstständiger externer Berater muss als eigenes Beratungsunternehmen registriert sein und auf eigene Rechnung tätig werden.

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Förderinhalt

Was gefördert wird – und was nicht.

Förderfähig

Förderfähige Beratungskosten sind das Beratungshonorar sowie Auslagen und Reisekosten des Beratungsunternehmens, zusammen höchstens 3.500 Euro je Beratung. Seit dem 15. November 2025 wird bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern der gezahlte Brutto-Rechnungsbetrag als Bemessungsgrundlage berücksichtigt; bei Vorsteuerabzugsberechtigung bleibt es beim Nettobetrag. Die Bemessungsgrundlage bleibt auf 3.500 Euro begrenzt.

Nicht oder regelmäßig nicht förderfähig

Nicht förderfähig sind insbesondere Kosten oberhalb der Bemessungsgrundlage, Zertifizierungskosten sowie Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern. Nicht förderfähig sind außerdem Beratungsmaßnahmen mit anderweitiger öffentlicher Kofinanzierung, Vermittlungs- oder Vertriebszweck zugunsten eigener Waren oder Dienstleistungen des Beratenden, überwiegend rechtlichen, versicherungsbezogenen, steuerberatenden, gutachterlichen oder Fördermittel-Inhalten sowie rechts- oder unionszielwidrigen Inhalten.

Vom Interesse zur Entscheidung

So läuft der Förderweg.

Die verbindlichen Schritte richten sich immer nach der offiziellen Vorgabe und Ihrer individuellen Situation.

  1. Förderfähigkeit prüfen

    Empfänger-, Vorhaben-, De-minimis- und Anbieterregeln prüfen; Unklarheiten zur manuellen Prüfung markieren.

  2. Informationsgespräch klären

    Bei Unternehmen unter zwölf Monaten kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen; Bestätigung spätestens mit dem Verwendungsnachweis einreichen.

  3. Gelistetes Beratungsunternehmen auswählen

    Aktiven BAFA-Status, eingesetzte Beratungsperson, Unabhängigkeit und zulässiges Vertrags- und Rechnungsmodell prüfen.

  4. Antrag online stellen

    Antrag ausschließlich online über die BAFA-Antragsplattform und eine frei wählbare Leitstelle einreichen. Noch keinen Beratungsvertrag schließen.

  5. Informationsschreiben abwarten

    Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen. Das Schreiben ist eine unverbindliche Inaussichtstellung, keine Bewilligung.

  6. Vertrag schließen und Beratung durchführen

    Erst nach dem Informationsschreiben Vertrag schließen. Beratung binnen der Sechsmonatsfrist und höchstens 40 Stunden durchführen; richtlinienkonformen Bericht erstellen lassen.

  7. Rechnung vollständig bezahlen

    Gesamten Rechnungsbetrag unbar zahlen und Kontoauszug als Zahlungsnachweis sichern.

  8. Verwendungsnachweis zusammenstellen

    Verwendungsnachweisformular, EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, Erklärung zur EU-Grundrechtecharta, unterschriebenen Beratungsbericht einschließlich ESF-Fragebogen, Rechnung, Kontoauszug und gegebenenfalls Bestätigung des Informationsgesprächs zusammenstellen.

  9. Verwendungsnachweis einreichen

    Vollständige Unterlagen spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben elektronisch über den für das Antragsdatum vorgesehenen BAFA-Weg einreichen.

  10. Prüfung und Auszahlung

    Erst nach abschließender Prüfung erlässt das BAFA den Bescheid und zahlt einen bewilligten Zuschuss an das beratene Unternehmen aus.

Quelle und Datenstand

Prüfen Sie die Grundlage jederzeit nach.

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Offizielle Programmquelle öffnen
Fachlich geprüft
29.07.2026
Programm bis
31.12.2026

Häufige Fragen

Wer kann die BAFA-Unternehmensberatung beantragen?

Rechtlich selbstständige KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie die EU-KMU-Definition und keinen Ausschlussgrund erfüllen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Bemessungsgrundlage beträgt höchstens 3.500 Euro. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. In den alten Bundesländern ohne Lüneburg und Trier sowie in Berlin und der Region Leipzig beträgt er 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro.

Wird bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Umsatzsteuer berücksichtigt?

Ja. Für Anträge ab dem 15. November 2025 berechnet das BAFA bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern den Zuschuss aus dem gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag. Die Bemessungsgrundlage bleibt auf 3.500 Euro begrenzt.

Darf der Beratungsvertrag vor dem Antrag unterschrieben werden?

Nein. Auch der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn. Vertrag und Beratung dürfen erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle beginnen.

Wie viele Beratungen sind möglich?

Höchstens zwei Anträge pro Kalenderjahr und insgesamt höchstens fünf Beratungen innerhalb der Richtlinienlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist jeweils das Antragsdatum.

Sind Tierarztpraxen nur für Qualitätsmanagement-Beratung förderfähig?

Nein. Die ausdrückliche Beschränkung auf die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems nennt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker, nicht jedoch Tierärzte. Für Tierarztpraxen gelten daher die allgemeinen förderfähigen Beratungsthemen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Können freie Mitarbeiter eine Beratung unter der BAFA-ID eines anderen Beratungsunternehmens durchführen?

Nein. Nach dem BAFA-Merkblatt können freie Mitarbeiter nicht unter der Registrierung eines anderen Beratungsunternehmens eingesetzt werden. Sie müssen als eigenständiges Beratungsunternehmen registriert sein und auf eigene Rechnung tätig werden.

Ist eine ISO-9001-Zertifizierung für das Beratungsunternehmen zwingend?

Nein. Erforderlich ist ein geeignetes, dokumentiertes, aktuelles und tatsächlich angewandtes Qualitätssicherungsinstrument. Ein selbst erstelltes System kann genügen, wenn es die BAFA-Anforderungen erfüllt.

Wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Vollständig spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens. Bis dahin müssen auch Beratung und vollständige unbare Zahlung erfolgt sein.

Nach einem passenden Ergebnis

Vom Fördercheck zum vorbereiteten Antrag.

Prüfen Sie zuerst kostenlos Ihre persönliche Situation. Danach wählen Sie nur die Unterstützung, die Sie wirklich benötigen.

Offizielle Quellen bleiben frei zugänglich. Wo eine kostenlose Erstberatung durch eine Programmstelle vorgesehen ist, können Sie diese weiterhin direkt nutzen. ZuschussWerk berechnet nur die zusätzlich aufbereiteten Unterlagen und die optionale persönliche Ausfüllhilfe.

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Antragspaket für Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

19 € netto

  • Programmspezifische Antragsdokumente
  • Dokumentencheckliste
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung
Persönlich begleitet

Unterstützte Antragserstellung

Umfang und Preis werden programmspezifisch nach Ihrem passenden Ergebnis angezeigt.

  • Angaben und Unterlagen gemeinsam prüfen
  • Antragsfelder strukturiert vorbereiten
  • Offene Punkte vor der Einreichung erkennen