Zum Inhalt
Bund · Unternehmensberatung · ZuschussFörderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesweiter, nicht rückzahlbarer Zuschuss für konzeptionelle und individuelle Unternehmensberatungen von KMU und Angehörigen der Freien Berufe. Gefördert werden wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung. Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags und vor Beratungsbeginn gestellt werden; begonnen werden darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle.

Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →
Das Wichtigste zuerst

Die Eckdaten auf einen Blick.

Für wen?KleinstunternehmenKleine Unternehmen · Mittlere Unternehmen
Wo?Bundesweit
ProgrammstatusProgramm bis 31.12.2026Datenstand: 29.07.2026
ZuschussRechner · unverbindliche Vorberechnung

Was könnte Ihr Vorhaben an Förderung erhalten?

Tragen Sie eine fiktive Angebotssumme ein und wählen Sie die wenigen Merkmale, die den Fördersatz direkt beeinflussen.

Was liegt der Berechnung zugrunde?
  • Berechnung auf Nettobasis bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung.
  • Die persönliche Standort- und Förderfähigkeit wird erst im kostenlosen Fördercheck vollständig geprüft.
Aktueller Hinweis

Die derzeitige Förderrichtlinie deckt Anträge nur bis zum 31. Dezember 2026 ab.

Praxisbeispiel · mit angenommenen Werten

Beispielrechnung: Unternehmensberatung

Angenommen, ein KMU nutzt eine förderfähige Beratung im Wert von 3.500 Euro und hat seine Betriebsstätte in einer Region mit erhöhtem Fördersatz.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

  1. Komponente 1

    Beratungszuschuss

    Rechenweg: 3.500 € × 80 %

    Möglicher Zuschuss2.800 €
Ergebnis des Beispiels

Mögliche Förderung auf einen Blick

Förderfähige Kosten
3.500 €
Möglicher Zuschuss
2.800 €
Verbleibender Eigenanteil
700 €
Anteil der geförderten Kosten
80 %

Beispielrechnung, keine Förderzusage. Die Rechnung ist ein anschauliches Beispiel. In Regionen mit Regelfördersatz gelten bis zu 50 Prozent und höchstens 1.750 Euro Zuschuss. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation, den förderfähigen Kosten und der Entscheidung der zuständigen Förderstelle ab.

Für wen ist die Förderung?

Förderung erhalten oder eine Leistung anbieten.

Förderempfänger

Wer Förderung erhalten kann

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, am Markt tätige KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland. Es gelten die EU-KMU-Grenzen einschließlich Partner- und verbundener Unternehmen. Ausgeschlossen sind insbesondere beratend oder schulend tätige Unternehmen und Freiberufler, bereits im Programm aufgetretene Beratungsunternehmen, bestimmte Insolvenzfälle, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Unternehmen mit den in der Richtlinie genannten öffentlichen oder religiösen Beteiligungsverhältnissen.

Meine Voraussetzungen prüfen →
Anbieter

Voraussetzungen für Anbieter

Für selbstständige Beratungsunternehmen: Anbieter-Voraussetzungen einordnen, Registrierung und QM-Nachweise vorbereiten und die laufende Listung pflegen. Noch fehlende Registrierung oder ein QM-System im Aufbau sind Vorbereitungsschritte, keine bereits erteilte Freischaltung. Zertifizierung, eigenes Handbuch und optionale ZuschussWerk-Unterstützung werden im Online-Leitfaden zusammengeführt.

Anbieter-Voraussetzungen ansehen →
Für Anbieter

Ihr Unternehmen qualifizieren. Ihr Angebot prüfen.

Prüfen Sie die Voraussetzungen Ihres Beratungsunternehmens und anschließend die Eignung Ihrer Beratungsleistung.

Das benötigen Sie als Anbieter

  • Eigenständige, entgeltliche Unternehmensberatung
  • Fachliche Befähigung und Zuverlässigkeit
  • Geeignetes Qualitätssicherungsinstrument dokumentieren und anwenden
  • BAFA-Beraterprofil und Registrierungsnachweise vorbereiten
Anbieter-Voraussetzungen prüfen

Das muss Ihr Angebot erfüllen

  • Förderfähige Unternehmensberatung statt reiner Schulungs- oder Lieferleistung
  • Unabhängigkeit und Interessenkonflikte im jeweiligen Kundenauftrag prüfen
  • Beratungsumfang und Bericht an den Programmvorgaben ausrichten
Angebot prüfen
Zulassungsweg und aktuelle Hinweise

Förderfähige Beratungen dürfen erst erbracht werden, wenn das BAFA das Profil des Beratungsunternehmens geprüft und auf „GELISTET“ gesetzt hat. Die Registrierung selbst ist kostenfrei; eine Freischaltung oder spätere Förderung wird dadurch nicht garantiert.

  1. Voraussetzungen und Nachweise vorbereiten

    Beratererklärung, Lebensläufe, Selbstständigkeitsnachweis, Umsatzaufteilung und Qualitätssicherungsnachweis vollständig zusammenstellen.

  2. Beraterprofil kostenfrei anlegen

    Das Beratungsunternehmen im offiziellen BAFA-Portal registrieren; nach der Profilerstellung wird eine Berater-ID vergeben.

  3. Nachweise im Profil hochladen

    Alle erforderlichen Unterlagen als PDF über den Postkorb des Beraterprofils einreichen; E-Mail, Fax und Post ersetzen den Portal-Upload nicht.

  4. Status „GELISTET“ abwarten und aktuell halten

    Erst die sichtbare Freischaltung im Profil ermöglicht geförderte Beratungen. Fristgebundene Nachweise sind grundsätzlich alle zwei Jahre zu aktualisieren; „NICHT AKTIV“ ist von „GELISTET“ zu unterscheiden.

Für Anbieter · optional

Ihr QM-Handbuch. Auf Ihre Abläufe abgestimmt.

Geeignete vorhandene Zertifikate oder Ihr eigenes QM-Handbuch können Sie nutzen. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wählen Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen oder ein individuell erstelltes Handbuch.

Passende Hilfe für Ihr Qualitätsmanagement

Nutzen Sie Ihre vorhandenen Unterlagen oder lassen Sie ein Handbuch für Ihr Unternehmen erstellen. Die Leistungen sind einzeln buchbar – ohne zusätzlichen Leitfadenkauf.

Für Ihr Unternehmen erstellt

Personalisiertes QM-Handbuch inkl. 1 Stunde Vorabbesprechung

Ein auf Ihr Beratungsunternehmen zugeschnittenes QM-Handbuch mit Prozessbeschreibungen auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Abläufe und Angaben. Enthalten ist eine Stunde Online-Vorabbesprechung. Eine zuvor bezahlte BAFA-Anbieterberatung wird einmalig mit bis zu 129 € netto angerechnet und als Vorabbesprechung übernommen. Keine Zertifizierung oder Freischaltungsgarantie.

999,00 € netto

Nach Zahlung stimmen wir die Vorabbesprechung mit Ihnen ab. Bereits bezahlte Anbieterberatung zu diesem Programm? Melden Sie sich vor der Buchung in Ihrem Kundenkonto an. Eine mögliche Anrechnung sehen Sie vor der Zahlung.

Vorhandene Unterlagen prüfen

Prüfung vorhandener QM- und Registrierungsunterlagen

Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung Ihrer eingereichten Unterlagen mit Lückenliste und konkreten Ergänzungshinweisen. Keine vollständige Neuerstellung oder laufende Betreuung. BAFA entscheidet über die Anerkennung.

499,00 € netto

Nach Zahlung laden Sie Ihre Unterlagen als PDF oder ZIP im geschützten Kundenbereich hoch oder hinterlegen einen Freigabelink.

Die Leistungen ersetzen keine Zertifizierung. Über Zertifizierung, Zulassung oder Förderfreigabe entscheidet die zuständige Stelle.

Förderinhalt

Was gefördert wird – und was nicht.

Förderfähig

Beratungshonorar für eine individuelle
konzeptionelle Unternehmensberatung
Auslagen und Reisekosten des Beratungsunternehmens innerhalb der Bemessungsgrundlage
Bei fehlendem Vorsteuerabzug der gezahlte Brutto-Rechnungsbetrag innerhalb der Bemessungsgrundlage

In der Regel nicht gefördert

Kosten oberhalb der Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro je Beratung
Zertifizierungskosten
Umsatzsteuer bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung
Beratungen mit anderweitiger öffentlicher Kofinanzierung für denselben Zweck
Überwiegend rechtliche
steuerberatende
versicherungsbezogene
gutachterliche oder Fördermittel-Inhalte

Vom Interesse zur Entscheidung

So läuft der Förderweg für Förderempfänger.

Diese Schritte zeigen Ihnen den Ablauf. Verbindlich sind die Vorgaben der Förderstelle für Ihren Fall.

  1. Förderfähigkeit prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen, Ihr Vorhaben und das Beratungsunternehmen die Voraussetzungen erfüllen. Berücksichtigen Sie bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen und klären Sie offene Fragen vor dem Antrag.

  2. Informationsgespräch klären

    Bei Unternehmen unter zwölf Monaten kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen; Bestätigung spätestens mit dem Verwendungsnachweis einreichen.

  3. Gelistetes Beratungsunternehmen auswählen

    Aktiven BAFA-Status, eingesetzte Beratungsperson, Unabhängigkeit und zulässiges Vertrags- und Rechnungsmodell prüfen.

  4. Antrag online stellen

    Antrag ausschließlich online über die BAFA-Antragsplattform und eine frei wählbare Leitstelle einreichen. Noch keinen Beratungsvertrag schließen.

6 weitere Schritte anzeigen
  1. Informationsschreiben abwarten

    Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und sendet Ihnen ein Informationsschreiben. Es ist noch keine Förderzusage.

  2. Vertrag schließen und Beratung durchführen

    Erst nach dem Informationsschreiben Vertrag schließen. Beratung binnen der Sechsmonatsfrist und höchstens 40 Stunden durchführen; richtlinienkonformen Bericht erstellen lassen.

  3. Rechnung vollständig bezahlen

    Bezahlen Sie die gesamte Rechnung per Überweisung oder einem anderen bargeldlosen Weg. Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.

  4. Unterlagen für die Abrechnung sammeln

    Für den Verwendungsnachweis brauchen Sie: das Verwendungsnachweisformular, die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, die Erklärung zur EU-Grundrechtecharta, den unterschriebenen Beratungsbericht mit ESF-Fragebogen, Rechnung und Kontoauszug. Falls erforderlich, kommt die Bestätigung des Informationsgesprächs hinzu.

  5. Abrechnung einreichen

    Vollständige Unterlagen spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben elektronisch über den für das Antragsdatum vorgesehenen BAFA-Weg einreichen.

  6. Prüfung und Auszahlung

    Erst nach abschließender Prüfung erlässt das BAFA den Bescheid und zahlt einen bewilligten Zuschuss an das beratene Unternehmen aus.

Quelle und Datenstand

Offizielle Informationen und Fristen.

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zur offiziellen Programmseite
Fachlich geprüft
29.07.2026
Programm bis
31.12.2026

Häufige Fragen

Wer kann die BAFA-Unternehmensberatung beantragen?

Rechtlich selbstständige KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland, sofern sie die EU-KMU-Definition und keinen Ausschlussgrund erfüllen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Bemessungsgrundlage beträgt höchstens 3.500 Euro. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. In den alten Bundesländern ohne Lüneburg und Trier sowie in Berlin und der Region Leipzig beträgt er 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro.

Wird bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen die Umsatzsteuer berücksichtigt?

Ja. Für Anträge ab dem 15. November 2025 berechnet das BAFA bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern den Zuschuss aus dem gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag. Die Bemessungsgrundlage bleibt auf 3.500 Euro begrenzt.

Darf der Beratungsvertrag vor dem Antrag unterschrieben werden?

Nein. Auch der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn. Vertrag und Beratung dürfen erst nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle beginnen.

Wie viele Beratungen sind möglich?

Höchstens zwei Anträge pro Kalenderjahr und insgesamt höchstens fünf Beratungen innerhalb der Richtlinienlaufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist jeweils das Antragsdatum.

Sind Tierarztpraxen nur für Qualitätsmanagement-Beratung förderfähig?

Nein. Die ausdrückliche Beschränkung auf die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems nennt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker, nicht jedoch Tierärzte. Für Tierarztpraxen gelten daher die allgemeinen förderfähigen Beratungsthemen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Können freie Mitarbeiter eine Beratung unter der BAFA-ID eines anderen Beratungsunternehmens durchführen?

Nein. Nach dem BAFA-Merkblatt können freie Mitarbeiter nicht unter der Registrierung eines anderen Beratungsunternehmens eingesetzt werden. Sie müssen als eigenständiges Beratungsunternehmen registriert sein und auf eigene Rechnung tätig werden.

Ist eine ISO-9001-Zertifizierung für das Beratungsunternehmen zwingend?

Nein. Erforderlich ist ein geeignetes, dokumentiertes, aktuelles und tatsächlich angewandtes Qualitätssicherungsinstrument. Ein selbst erstelltes System kann genügen, wenn es die BAFA-Anforderungen erfüllt.

Wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Vollständig spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens. Bis dahin müssen auch Beratung und vollständige unbare Zahlung erfolgt sein.

Ihr nächster Schritt

So geht es für Sie weiter.

Was müssen Sie erledigen? Wo hilft ZuschussWerk? Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.

Ich möchte Förderung erhalten

Ihre Beratung fördern lassen – vom Antrag bis zur Erstattung

Sie beantragen die Förderung als Unternehmen. ZuschussWerk hilft Ihnen, die richtige Reihenfolge einzuhalten und die Unterlagen für Antrag und Verwendungsnachweis vorzubereiten.

Ihr Aufwand
Überschaubar, mit zwei AntragsphasenUnternehmensangaben vor der Beratung; anschließend Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis zusammenstellen. Die Beratung selbst ist nicht Teil dieses Aufwands.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Unternehmen stellt den Förderantrag und den Verwendungsnachweis.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Unternehmens- und De-minimis-Angaben zusammentragen.
  • Informationsschreiben abwarten, bevor Sie die Beratung beauftragen oder beginnen.
  • Beratung vollständig bezahlen und die Abschlussnachweise fristgerecht einreichen.

Das übernimmt ZuschussWerk

Wir bieten eine verständliche Schrittfolge und Dokumentenhilfen. Auf Wunsch gehen wir Angaben und Vollständigkeit mit Ihnen durch; die fachliche Beratung und den Beratungsbericht liefert Ihr Beratungsunternehmen.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

BAFA und Leitstelle prüfen den Antrag. Für junge Unternehmen kann ein zusätzliches Informationsgespräch erforderlich sein. ZuschussWerk erteilt keine Förderzusage.

Geführter Online-Leitfaden

BAFA-Unternehmensberatung · Ihr Online-Leitfaden

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter.

Was Ihnen dabei hilft
  • Klare Aufgaben für Ihr Förderprogramm
  • Ausfüllhilfen und Links zu offiziellen Formularen und Anlaufstellen
  • Fortschritt speichern und später fortsetzen

19,90 € inkl. MwSt.

Persönliche Unterstützung

Persönliche Förderberatung · 30 Minuten

30 Minuten Online-Beratung für Ihre Fragen zum Förderprogramm. Wir bereiten uns anhand Ihrer vorab übermittelten Fragen und Angaben auf das Gespräch vor. Sie erhalten Antworten und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Das Ausfüllen, die Prüfung auf Vollständigkeit, Fertigstellung und Einreichung Ihrer Unterlagen sind nicht enthalten. Keine Förderzusage.

Was Ihnen dabei hilft
  • 30 Minuten Fragen und Antworten im Online-Gespräch
  • Vorbereitung durch ZuschussWerk inklusive
  • Fragen zu BAFA-Antrag, Fristen und Nachweisen klären
  • Keine Erstellung, Fertigstellung oder Einreichung von Antragsunterlagen

89,00 € inkl. MwSt.

Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Der Fördercheck ordnet Ihre Angaben automatisch ein und berechnet ein vorläufiges Förderpotenzial.
Dabei helfen wir Ihnen
Die Online-Checkliste führt Sie durch Vorbereitung, Nachweise und nächste Schritte. Formulare füllen Sie selbst aus und reichen sie beim vorgesehenen Empfänger ein. Persönliche Hilfe kann gesondert vereinbart werden.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
Bei wiederkehrenden Beratungen prüfen wir gemeinsam, ob sich Angaben übernehmen, Unterlagen vorbereiten und Erinnerungen automatisieren lassen.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.

Ich biete eine Leistung an

Die BAFA-Registrierung mit passenden Nachweisen vorbereiten

Sie registrieren Ihr Beratungsunternehmen beim BAFA. ZuschussWerk unterstützt Sie beim Zusammenstellen der Nachweise und beim Anpassen Ihrer QM-Dokumentation.

Ihr Aufwand
Dokumentation und tatsächliche QM-PraxisLebensläufe, Tätigkeits- und Umsatznachweise sowie ein zum Unternehmen passendes Qualitätssicherungssystem vorbereiten. Ein neues QM-System aufzubauen ist aufwendiger als vorhandene Nachweise zu aktualisieren.
Wer stellt den Antrag?
Ihr Beratungsunternehmen registriert sich im BAFA-Beraterportal.
Ihre Aufgaben und unsere Unterstützung

Das übernehmen Sie

  • Qualifikationen, selbstständige Tätigkeit und Beratungsschwerpunkt nachweisen.
  • QM-Vorlagen auf Ihre tatsächlichen Abläufe anpassen und diese anwenden.
  • Nachweise im Beraterportal einreichen und aktuell halten.

Das übernimmt ZuschussWerk

Der Online-Leitfaden führt durch Registrierung und Nachweise. Sie erfassen eine vorhandene Zertifizierung oder nutzen Ihr eigenes QM-Handbuch und bearbeiten QM-Arbeitsbausteine. Optional buchen Sie eine Stunde Beratung, eine Prüfung vorhandener Unterlagen oder ein personalisiertes QM-Handbuch einschließlich Vorabbesprechung. BAFA entscheidet über die Freischaltung.

Das bleibt bei der zuständigen Stelle

Die BAFA-Registrierung und die Unterstützung durch BAFA sind kostenlos. Über die Freischaltung entscheidet BAFA. Ein gekauftes Handbuch oder eine Beratung garantiert keine Listung.

Geführter Online-Leitfaden

BAFA · Anbieterregistrierung und gelebtes QM

Ihre Online-Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung. Ausfüllhilfen und offizielle Links stehen direkt bei der Aufgabe. Sie füllen die Formulare selbst aus, speichern Ihren Fortschritt und machen später weiter.

Was Ihnen dabei hilft
  • Geführte Registrierung mit direkten BAFA-Zugängen
  • Vorhandene Zertifizierung oder eigenes Handbuch erfassen
  • Bearbeitbare QM-Arbeitsbausteine und Nachweisübersicht
  • Geschützte Unterlagenablage und gespeicherter Fortschritt

199,90 € netto

Persönliche Unterstützung

Persönliche QM- und Registrierungsberatung · 1 Stunde

In einer Online-Stunde klären wir Ihren QM-Nachweis und den Weg zur BAFA-Listung. Eine bezahlte Stunde wird bei späterer Bestellung des personalisierten QM-Handbuchs im selben Konto einmalig mit bis zu 129 € netto angerechnet.

Was Ihnen dabei hilft
  • Bestandsaufnahme Ihrer Nachweise
  • QM-Dokumentation auf Ihr Unternehmen ausrichten
  • Vollständigkeit vor Ihrer Einreichung prüfen

129,00 € netto

Was ZuschussWerk für Sie übernehmen kann
Das geht automatisch
Der Anbietercheck ordnet die von Ihnen angegebenen Voraussetzungen automatisch ein. Er ersetzt nicht die BAFA-Freischaltung.
Dabei helfen wir Ihnen
Die Online-Checkliste führt Sie durch Vorbereitung, Nachweise und nächste Schritte. Formulare füllen Sie selbst aus und reichen sie beim vorgesehenen Empfänger ein. Persönliche Hilfe kann gesondert vereinbart werden.
Weitere Möglichkeiten auf Anfrage
QM-Dokumentvorbereitung, Nachweispflege und Kunden-Follow-up können nach Machbarkeitsprüfung in einen individuellen Prozess integriert werden.

ZuschussWerk reicht Anträge für dieses Programm derzeit nicht automatisch ein. Erforderliche Zustimmungen und Nachweise bleiben nötig. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Weitere Möglichkeiten besprechen →

Website-Fördercheck und Anbieterpakete ansehen →

Offizielle Formulare sind kostenlos. Bei ZuschussWerk bezahlen Sie für Anleitung, Vorlagen oder vereinbarte Hilfe – nicht für eine Förderzusage. Angaben zum Aufwand sind eine Orientierung, keine feste Zeitangabe.