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Bundesland · Berufliche Weiterbildung · ZuschussFörderstelle: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg

ESF Plus-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg

Bezuschusst die Teilnahmegebühren überbetrieblicher beruflicher Anpassungsfortbildungen. Für Kursbeginne vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 erhalten förderfähige Teilnehmende einheitlich 45 % Zuschuss; die Förderung wird nicht von den Teilnehmenden selbst beantragt, sondern vom bewilligten Weiterbildungsträger unmittelbar über eine reduzierte Rechnung weitergegeben.

Sie bieten eine passende Leistung an? Anbieteranforderungen prüfen →
Das Wichtigste zuerst

Die Eckdaten auf einen Blick.

Für wen?Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-WürttembergErwerbstätige und Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg · Selbstständige und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Wo?Baden-Württemberg
ProgrammstatusKursstarts bis 31.08.2027Datenstand: 25.08.2026
ZuschussRechner · unverbindliche Vorberechnung

Wie hoch könnte der Zuschuss für den Fachkurs sein?

Tragen Sie eine fiktive Angebotssumme ein und wählen Sie die wenigen Merkmale, die den Fördersatz direkt beeinflussen.

Welche Annahmen verwendet die Vorberechnung?
  • Berechnet wird die zuschussfähige Netto-Teilnahmegebühr.
  • Die persönliche Förderfähigkeit und die Anerkennung des Kurses werden separat geprüft.
Aktueller Hinweis

Antragstellung ist möglich. Diese Version bildet ausschließlich die Förderrunde 2026/2027 für Kursbeginne vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 ab. Das Programm läuft höchstens so lange, wie Mittel verfügbar sind, und nach amtlichem Stand voraussichtlich längstens bis 31.12.2027. Für Kursbeginne bis 31.08.2026 gelten noch die vorherigen Fördersätze von grundsätzlich 30 % beziehungsweise 70 % für bestimmte Teilnehmendengruppen. Für die Förderrunde ab 01.09.2027 sollen nach offizieller Mitteilung im Frühjahr 2027 neue Informationen folgen. Die separate Informationsseite für Weiterbildungsinteressierte enthält teilweise noch ältere beziehungsweise vereinfachte Formulierungen. Für diese Datenversion haben das Merkblatt für Kurse ab 01.09.2026 und das Rundschreiben vom 13.04.2026 Vorrang; insbesondere werden die neuen Zielgruppen und der 45-%-Fördersatz daraus übernommen.

Praxisbeispiel · mit angenommenen Werten

Beispielrechnung: ESF Plus-Fachkurs

Angenommen, ein förderfähiger Fachkurs kostet nach allen sonstigen Preisnachlässen 6.000 Euro netto.

Rechenweg nach Förderkomponenten

  1. Komponente 1

    Zuschuss je Fachkursteilnahme

    Rechenweg: 6.000 € × 45 %

    Möglicher Zuschuss2.700 €
Ergebnis des Beispiels

Mögliche Förderung auf einen Blick

Förderfähige Kosten
6.000 €
Möglicher Zuschuss
2.700 €
Verbleibender Eigenanteil
3.300 €
Effektive Förderquote im Beispiel
45 %

Beispielrechnung, keine Förderzusage. Die Rechnung zeigt das rechnerische Maximum bei einer noch zulässigen Netto-Teilnahmegebühr. Auf die 3.300 Euro Eigenanteil kann zusätzlich Umsatzsteuer anfallen; sie ist nicht förderfähig. Über 6.000 Euro netto ist der Kurs insgesamt nicht förderfähig. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation, den förderfähigen Kosten und der Entscheidung der zuständigen Förderstelle ab.

Passt die Rolle?

Empfänger und Anbieter klar unterschieden.

Förderempfänger

Wer das Programm nutzen kann

Förderfähig können Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg, Erwerbstätige oder Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg sowie Unternehmerinnen, Unternehmer und Freiberufliche mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg sein. Beschäftigte bestimmter unmittelbarer öffentlicher Arbeitgeber, Beschäftigte von Transfergesellschaften sowie eigene Beschäftigte des Kursveranstalters in dessen eigenen Kursen sind ausgeschlossen. Teilnehmende stellen keinen eigenen Förderantrag.

Persönliche Berechtigung prüfen →
Anbieter

Was Sie für dieses Programm erfüllen müssen

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Weiterbildungsträger, die seit mindestens drei Jahren mit beruflicher Weiterbildung am Markt sind, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Antrag, Monitoring und Abrechnung erfüllen und die Förderung merkblattkonform umsetzen können. Hochschulen sowie Anbieter, die eigene Produkte herstellen, vertreiben oder vermarkten und deren Anwendung schulen, sind ausgeschlossen.

Registrierung oder Zulassungsweg ansehen →
Für Anbieter · programmspezifischer Zugang

Als Weiterbildungsträger Fachkurse zur Förderung anmelden

Hier ist der Weiterbildungsträger selbst Antragsteller. Für Kursbeginne vom 1. September 2026 bis 31. August 2027 wird der Antrag vor Kursbeginn elektronisch über ELAN bei der L-Bank eingereicht; die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit der Kurse.

Förderrunde 2026/2027 geöffnet

Das müssen Sie nachweisen

  • Antragsberechtigter Weiterbildungsträger
    • Einordnung als öffentlicher oder privater Weiterbildungsträger
    • Mindestens drei Jahre Marktpräsenz mit beruflicher Weiterbildung
    • Keine ausgeschlossene Hochschule und kein Anbieter, der eigene Produkte vertreibt und deren Anwendung schult
  • Förderfähige und offen angebotene Fachkurse
    • Aussagekräftige Kursbeschreibung mit Berufsbezug und Zielgruppe
    • Überbetriebliche, öffentlich ausgeschriebene Durchführung mit realen Dozierenden
    • Kursdaten, Unterrichtseinheiten, Zeitraum und Netto-Teilnahmegebühr je Kurs
  • Vollständige Antragsunterlagen
    • Ausgefüllte Excel-Antragsdatei mit Antrag und Anlage 1
    • Unterschriebene Bestätigungsseite
    • Kursbeschreibungen und je Kurs verfügbare Gebührenkalkulation
  • Digitale Förderabwicklung
    • Technische und organisatorische Fähigkeit für ELAN, Monitoring-Daten und ZuMa
    • Geeignetes Buchführungssystem oder Fördercode sowie prüffähige Unterlagen
1 weitere Voraussetzung anzeigen
  • Merkblattkonforme Weitergabe und Dokumentation
    • Zielgruppenabfrage je geförderter Teilnahme
    • Getrennter Ausweis und vollständiger Abzug des Zuschusses von der Teilnahmegebühr
    • Monitoring-, Publizitäts-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten

So erhalten Sie den Programmzugang

  1. Anbieter und geplante Kurse vorprüfen

    Marktdauer, Organisationsart, Kursinhalt, Dauer, Gebührenhöhe, Lernformat und überbetriebliche Ausgestaltung anhand der aktuellen Förderrunde prüfen.

    Offizielle Information öffnen
  2. Kursliste und Antragspaket vorbereiten

    Realistisch geplante Kurse, Kursbeschreibungen, Teilnahmegebühren, Kalkulationen und die Antragsdatei für 2026/2027 vollständig zusammenstellen.

    Offizielle Information öffnen
  3. Förderantrag vor Kursbeginn über ELAN einreichen

    Antrag anlegen, die geforderten Dateien hochladen und den vollständigen Antrag rechtzeitig vor Beginn der betroffenen Kurse an die L-Bank absenden.

    Offizielle Information öffnen
  4. Bewilligung und Förderpflichten umsetzen

    Nach Bewilligung Zielgruppen prüfen, den Zuschuss vollständig über die reduzierte Rechnung weitergeben und Monitoring sowie Zwischen- oder Schlussverwendungsnachweise erfüllen.

    Offizielle Information öffnen
Förderinhalt

Was gefördert wird – und was nicht.

Förderfähig

Zuschussfähige Netto-Teilnahmegebühr nach Abzug sonstiger Preisnachlässe
In der Teilnahmegebühr enthaltene Bewirtung
sofern sie nicht gesondert ausgewiesen ist

Nicht oder regelmäßig nicht förderfähig

Mehrwertsteuer
Übernachtungskosten
Finanzierungskosten des Weiterbildungsträgers
Software und Lizenzen zur Nutzung außerhalb des Kurses
Kurse mit einer Netto-Teilnahmegebühr von mehr als 6.000 Euro je Person

Vom Interesse zur Entscheidung

So läuft der Förderweg.

Die verbindlichen Schritte richten sich immer nach der offiziellen Vorgabe und Ihrer individuellen Situation.

Für Förderempfänger

Vom Fördercheck bis zum nächsten Schritt

  1. Geförderten Kurs identifizieren

    Beim gewünschten Kursveranstalter prüfen, ob der konkrete Kurs als geförderte Weiterbildung angeboten wird.

  2. Zielgruppenzugehörigkeit prüfen lassen

    Die Zielgruppenabfrage des Kursveranstalters ausfüllen. Der Kursveranstalter prüft, ob die persönliche Situation zur förderfähigen Zielgruppe gehört.

  3. Teilnahmefragebogen ausfüllen

    Bei förderfähiger Teilnahme den personenbezogenen Teilnahmefragebogen ausfüllen; dies erfolgt üblicherweise im Zusammenhang mit der Kursanmeldung.

  4. Reduzierte Rechnung erhalten

    Der Kursveranstalter weist volle Kursgebühr, sonstige Preisnachlässe und Zuschuss getrennt aus und zieht den Zuschuss von der Teilnahmegebühr ab. Bezahlt wird nur die reduzierte Teilnahmegebühr.

Für Anbieter

Vom Anbietercheck bis zum nächsten Schritt

  1. Anbieter- und Kursvoraussetzungen prüfen

    Marktdauer, Organisationsart, Zuverlässigkeit, technische Voraussetzungen sowie Kursinhalt, Dauer, Gebührenhöhe, Lernformat und überbetriebliche Ausgestaltung prüfen.

  2. Antragsvolumen und Kursliste vorbereiten

    Die mit hoher Wahrscheinlichkeit zustande kommenden Kurse mit Kursbeschreibung, Anzahl, Unterrichtseinheiten, erwarteten förderfähigen Teilnehmenden und voraussichtlicher Teilnahmegebühr erfassen. Für jeden Kurs eine Kalkulation der Teilnahmegebühr bereithalten.

  3. Förderantrag vor Kursbeginn einreichen

    Antragsunterlagen vorbereiten, im elektronischen Antragsportal einen Antrag anlegen, Unterlagen hochladen und den vollständigen Antrag vor Kursbeginn an die L-Bank absenden. Antragsteller, die seit Anfang 2022 bereits in dieser Förderlinie bezuschusst wurden, können nach Maßgabe des Merkblatts Kurse auf eigenes finanzielles Risiko vor einer späteren Bewilligung durchführen; dies ersetzt keine Förderzusage.

  4. Zielgruppenunterlagen je Teilnahme dokumentieren

    Für jede geförderte Kursteilnahme die Zielgruppenzugehörigkeit dokumentieren. Bei Mehrfachteilnahmen ist für jeden Kurs eine Zielgruppenabfrage zu den Kursunterlagen zu nehmen; der Teilnahmefragebogen ist im Bewilligungszeitraum grundsätzlich nur einmal pro Person zu erfassen.

8 weitere Schritte anzeigen
  1. Förderorganisation einrichten

    Ein separates Buchführungssystem oder einen geeigneten Buchführungscode einrichten, die regulatorisch erforderlichen Identifikationsunterlagen bereithalten und die Publizitätspflichten organisatorisch sicherstellen.

  2. Zuschuss vollständig weitergeben

    Den Zuschuss in voller Höhe durch Abzug von der Teilnahmegebühr an die förderfähige Person weitergeben. Die Rechnung muss volle Kursgebühr, sonstige Preisnachlässe und Zuschuss getrennt ausweisen. Für die Förderabwicklung dürfen keine zusätzlichen Gebühren oder Entgelte von den Teilnehmenden erhoben werden.

  3. Zuschuss vorfinanzieren

    Der Weiterbildungsträger finanziert den an die Teilnehmenden weitergegebenen Zuschuss zunächst vor. Finanzierungskosten werden nicht erstattet.

  4. Monitoring und Teilnahmedaten übermitteln

    Upload-Tabelle und Kontaktdatentabelle mit gleichem Datenstand zum 30. Juni, zum 31. Dezember und parallel zu jedem Verwendungsnachweis über die vorgesehenen Portale übermitteln.

  5. Teilnahmebescheinigungen ausstellen

    Für die Teilnehmenden Teilnahmebescheinigungen ausstellen, aus denen mindestens Dauer, Gegenstand und absolvierte Inhalte hervorgehen, und die vorgeschriebenen Förderhinweise integrieren.

  6. Zwischenverwendungsnachweis bei Bedarf einreichen

    Bereits angefallene und an Teilnehmende weitergegebene Zuschüsse können über einen freiwilligen Zwischenverwendungsnachweis im ZuMa-Portal angefordert werden.

  7. Schlussverwendungsnachweis fristgerecht einreichen

    Spätestens drei Monate nach Ende des letzten bewilligten Kurses den Schlussverwendungsnachweis samt erforderlichen Unterlagen digital über ZuMa einreichen.

  8. Unterlagen aufbewahren

    Förderrelevante Belege, Verträge, Zielgruppenabfragen, Rechnungen und Teilnahmebescheinigungen mindestens bis 31.12.2035 aufbewahren.

Quelle und Datenstand

Prüfen Sie die Grundlage jederzeit nach.

ESF Plus Baden-Württemberg – Förderprogramm Fachkurse, Förderrunde 2026/2027

Offizielle Programmquelle öffnen
Fachlich geprüft
25.08.2026
Programm bis
31.12.2027

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Kurse ab September 2026?

Für förderfähige Teilnehmende beträgt der Zuschuss bei Kursbeginn ab 01.09.2026 einheitlich 45 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühr. Da die Nettokursgebühr höchstens 6.000 Euro betragen darf, ergibt sich rechnerisch ein maximaler Zuschuss von 2.700 Euro pro Person und Kurs. Kostet der Kurs mehr als 6.000 Euro netto, ist er insgesamt nicht förderfähig und wird nicht lediglich auf 6.000 Euro gekappt.

Muss die teilnehmende Person selbst einen Förderantrag stellen?

Nein. Der Weiterbildungsträger beantragt die Förderung für seine Kurse. Wenn der konkrete Kurs gefördert angeboten wird und die Person zur Zielgruppe gehört, zieht der Veranstalter den Zuschuss unmittelbar von der Teilnahmegebühr ab.

Sind Onlinekurse förderfähig?

Digitale Formate und Blended Learning können förderfähig sein. Voraussetzung ist der Einsatz realer Dozentinnen oder Dozenten während der Schulung. Reine Selbstlernprogramme beziehungsweise nicht anrechenbare Selbstlernphasen ohne reale Betreuung sind nicht förderfähig.

Können auch Personen gefördert werden, die derzeit nicht beschäftigt sind?

Für Kurse ab 01.09.2026 können auch erwerbsfähige Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg förderfähig sein, die sich beruflich weiterbilden wollen, aber aktuell nicht erwerbstätig sind. Das Merkblatt nennt beispielhaft Wiedereinsteigende, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige und Studierende.

Sind Beschäftigte öffentlicher Arbeitgeber förderfähig?

Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden sind ausgeschlossen. Beschäftigte rechtlich selbstständiger Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, können dagegen förderfähig sein.

Kann eine Person mehrere geförderte Kurse besuchen?

Ja. Mehrfachteilnahmen werden ausdrücklich begrüßt. Für jeden Kurs ist eine Zielgruppenabfrage bei den Kursunterlagen aufzubewahren; der Teilnahmefragebogen ist innerhalb eines Bewilligungs- beziehungsweise Durchführungszeitraums grundsätzlich nur einmal pro Person zu erfassen.

Darf dieselbe Kursgebühr zusätzlich aus einer anderen öffentlichen Förderung finanziert werden?

Nein. Eine weitere Finanzierung oder Förderung derselben Kursgebühren aus EU-Mitteln oder sonstigen öffentlichen Zuschüssen ist ausgeschlossen und darf nicht zusätzlich beantragt oder eingesetzt werden.

Gibt es eine Mindestgröße für den Förderantrag eines Weiterbildungsträgers?

Zuschüsse unter 10.000 Euro werden grundsätzlich nicht bewilligt. Da das Merkblatt diese Grenze nicht absolut formuliert, wird ein Antrag unterhalb dieses Werts als Einzelfall zur manuellen Prüfung modelliert.

Wird die Förderung aktuell als beihilferelevant eingeordnet?

Nach dem für Kurse ab 01.09.2026 geltenden Merkblatt sind Inhalte und Leistungen dieses Förderprogramms zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht beihilferelevant.

Gelten die 45 % auch für Kurse mit Beginn vor September 2026?

Nein. Die hier modellierte Datenversion gilt für Kursbeginne ab 01.09.2026. Für Kursbeginne bis einschließlich 31.08.2026 nennt die offizielle Programmseite grundsätzlich 30 % und für Teilnehmende ab 55 Jahren beziehungsweise ohne Berufsabschluss 70 %.

Darf ein Weiterbildungsträger Kurse schon vor dem Bewilligungsbescheid durchführen?

Der Antrag muss rechtzeitig vor Kursbeginn eingereicht werden. Antragsteller, die bereits im Zeitraum ab 01.01.2022 eine Förderung aus dieser Förderlinie erhalten haben, dürfen nach dem Merkblatt Fachkurse auf eigenes finanzielles Risiko durchführen, ohne dass dies für eine etwaige spätere Förderung schädlich ist. Eine Bewilligung ist damit nicht garantiert; bei erstmaligen Antragstellern sollte ein Kursbeginn vor Bewilligung vorab geklärt werden.

Wie finde ich einen gefördert angebotenen Fachkurs?

Suchen Sie auf fortbildung-bw.de nach einem passenden beruflichen Kurs und fragen Sie den Weiterbildungsträger vor der Anmeldung ausdrücklich, ob genau dieser Kurs im ESF-Plus-Fachkursprogramm bewilligt ist. Die Liste der Vorhaben schafft zusätzliche Transparenz über geförderte Vorhaben, ersetzt aber nicht die Bestätigung des Veranstalters für den konkreten Kurs.

Nach einem passenden Ergebnis

Vom Fördercheck zum nächsten Schritt.

Prüfen Sie zuerst kostenlos Ihre persönliche Situation. Verfügbare programmspezifische Unterstützung wählen Sie nur dann, wenn sie zu Ihrer Rolle und Ihrem Ergebnis passt.

Erst kostenlos prüfen, dann gezielt entscheiden.

Nach einem positiven Ergebnis zeigt ZuschussWerk, welche Unterstützung für dieses Programm und Ihre Rolle aktuell verfügbar ist. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine konkret angebotene Leistung ausdrücklich auswählen.